In mehrere Arbeitskreissitzungen der Flurwerkstatt wurde bislang wichtige Vorarbeit für die anstehende Maßnahme geleistet. Auch Flurbegehungen wurden schon unternommen um das Verfahrensgebiet grob abzustecken und das Hauptwegenetz festzulegen. Das Architekturbüro Blank fasst derzeit die Ergebnisse aus diesen Versammlungen zusammen und stellt diese dem Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) in Kürze zur Verfügung.
4. Oktober Versammlung
Darin sind bereits Aussagen zum künftigen Wegenetz und den Wegebautypen sowie Maßnahmen zur Wasserrückhaltung in der Fläche getroffen. Aufgezeigt sind hier auch vorstellbare Ausgleichsmaßnahmen sowie die mögliche Abgrenzung des Verfahrensgebietes. Bei einer Versammlung am 4. Oktober um 19.30 Uhr im Schieslsaal wird das ALE die Verfahrensgrenze und das Wegenetz vorstellen.
Die Behörde wird aus diesen Dokumentationen eine Projektbeschreibung erstellen um eine Planungsgrundlage zur Einleitung des Verfahrens zu definieren. Diese bein haltet schon die Verfahrensziele und eine Zeitschiene für die Realisierung der Maßnahme. Ferner sind in der Übersicht die notwendigen Finanzierungshöhen vermerkt.
Daran schließt sich eine Auftaktveranstaltung an, die am 23. November um 19.30 Uhr im Schieslsaal stattfindet. Hier werden alle zukünftigen Teilnehmer, welche Flächen im Verfahrensgebiet haben, über das Flurneuordnungsverfahren, dessen Ablauf und die möglichen Kosten informiert. Auch das Ziel und der Zweck des Verfahrens werden erläutert.
Zusätzlich werden das Wasserwirtschaftsamt, die Untere Naturschutzbehörde, das Amt für Landwirtschaft und Forsten und weitere Fachverbände angehört, um auch deren Planungen sowie mögliche Ziele im Verfahrensgebiet zu erfragen.
Es wird konkret
Nach diesem Schritt wird sich die Einleitung des Verfahrens, die für Dezember 2016 geplant ist, anschließen. Die Vorstandswahl, in der alle Teilnehmer wahlberechtigt sind, findet im ersten Quartal 2017 statt.
Die Größe der Vorstandschaft legt das ALE fest. Als Vorsitzender ist Baurat Martin Stahr vorgesehen. Bei der ersten Vorstandssitzung zur Information und Fassung von Grundsatzbeschlüssen werden unter anderem der örtliche Beauftragte, der Wegebaumeister sowie der Pflanzmeister durch den Vorstand bestimmt.
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