Amberg. (hwo) Der Prozess glich einem qualvollen Marathon. Er hatte im Oktober vergangenen Jahres vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Amberg begonnen und endete heute mit den Urteilen gegen drei Männer, die an Geschäften mit der gefährlichen Droge Heroin beteiligt waren. Sie bekamen Haftstrafen zwischen knapp drei und fünf Jahren. In dem Verfahren waren etliche Ermittlungspannen der Behörden deutlich geworden.
Verlesung der Anklageschrift erst nach dem zehnten Verhandlungstag, heftige Auseinandersetzungen zwischen Verteidigern, Zeugen, Staatsanwalt und nicht selten auch mit dem Gericht: Was sich seit Oktober 2013 im zweiten Stock des Landgerichtsgebäudes abspielte, war alles andere als ein normaler Prozessverlauf.
Erst schlief ein Schöffe ein, dann wurden Vorgehensweisen der Polizei deutlich, die in den rechtswidrigen Bereich hineinreichten. Zum Beispiel: Bei drei Verteidigern wurden weit über 100 Telefongespräche mit ihren Mandanten mitgeschnitten. Das hätte niemals sein dürfen.
Kurz vor Prozessende hatte Oberstaatsanwalt Jürgen Konrad quasi die Notbremse gezogen. Er ließ einen erheblichen Teil der Anklage fallen. Zum Schluss ging es "nur" noch um drei Pfund Heroin, die aus den Niederlanden nach Amberg kamen. Ihre Beteiligung an diesen Geschäften und Transporten räumten die drei Angeklagten schließlich ein und bekamen dafür von der Strafkammer eine Zusicherung auf Strafhöhen, die - und das wurde jetzt in den Urteilen deutlich - ohne jeden Zweifel weitaus drastischer ausgefallen wären.
Andere Rahmen gesetzt
Fünf Jahre Haft für einen 39-Jährigen aus Amberg, vier Jahre und die Einweisung in einen längerfristigen Drogenentzug für einen 35-Jährigen aus Sulzbach-Rosenberg und zwei Jahre und zehn Monate für einen 28-Jährigen aus Amberg: Diese Ahndungen verkündete die Kammervorsitzende Roswitha Stöber. Bei dem 28-Jährigen wurde der Haftbefehl aufgehoben, er hatte über eineinhalb Jahre in U-Haft zugebracht. Jetzt kann der Mann zu seiner Familie zurückkehren.
In ihrer Urteilsbegründung ging die Richterin zunächst auf die von den Verteidigern wiederholt erhobene Forderung ein, das Verfahren wegen unüberwindbarer Prozesshindernisse nicht weiter zu betreiben. "Eine solche Einstellung", sagte Roswitha Stöber, "wäre nur bei schwerwiegenden Verstößen möglich gewesen." Sie fügte hinzu: "Etwa dann, wenn es um die Menschenrechtskonvention geht."
Zweifellos, so räumte sie ein, habe es Verstöße bei den Ermittlungen gegeben. Zum Beispiel dann, als von einer Spezialfahndungseinheit des Landeskriminalamts Anwaltsgespräche abgehört, mitgeschnitten und schriftlich festgehalten worden seien. "Das", so stellte sie fest, "sind rechtswidrige Maßnahmen gewesen". Gleichwohl aber könne dies nicht dazu führen, "dass der Staat sein Recht am Strafen verliert". Mit Blick auf die Verstöße habe die Kammer allerdings "andere Strafrahmen gesetzt".
Vorstrafen negativ
Die Vorsitzende ließ nicht unerwähnt, dass den drei aus Ländern der ehemaligen Sowjetunion stammenden Männern wesentlich höhere Ahndungen gedroht hätten. Sie wertete die Geständnisse positiv, nannte die Vorstrafen der Beschuldigten als negativ ins Gewicht fallend. In diesem Zusammenhang unterstrich die Vorsitzende: "Es ging um Heroin und damit um eine harte und sehr gefährliche Droge."
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