Ein Tagesordnungspunkt betraf das Satzungsrecht: nämlich die Anpassung der Preise für Nachtmessungen. Wie Köckritz erklärte, würden dafür aus Sicherheitsgründen zwei Personen eingesetzt. Laut Satzung würden dafür von den Mitgliedskommunen für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zwei Mal 30 Euro verlangt. Beim fließenden Verkehr seien 100 Euro für den Mitarbeiter und 30 für eine weitere Person fällig. Der Geschäftsstellenleiter schlug dem Zweckverband vor, diese Pauschale von 30 auf 100 für Mitgliedskommunen zu erhöhen. Bei einer Gegenstimme wurde dies genehmigt.
Verbandsräte bearbeiten Anträge: Elf weitere Kommunen im Zweckverband
23.11.2017 - 07:35 Uhr
von Kristina Sandig
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