Cannabis am Eisberg: Das Urteil: Haftstrafen für Hanfgärtner

12.12.2017 - 14:32 Uhr

Man möge doch "den Geist der Weihnacht mit ins Urteil einfließen lassen", bittet einer der Verteidiger. Doch mit Bewährungsstrafen sieht es düster aus für drei der vier Cannabis-Gärtner vom Eisberg. Das Landgericht verhängt Haft-Aufenthalte zwischen zweieinhalb und dreieinhalb Jahren.

Amberg. (hwo) Vier Tage lang drehte sich vor der Ersten Strafkammer alles um ein Haus im Eisberg-Viertel. Dort hatten zwei Männer, 36 und 31 Jahre alt, vom Anwesenbesitzer (60) eine 55 Quadratmeter große Wohnung gemietet und damit begonnen, sehr erfolgreich Cannabissträucher anzubauen. Der Vermieter, später in U-Haft genommen, wusste von dieser Plantage. Ab und zu bekam er ein paar Gramm Marihuana ab. Ansonsten erhielt er pünktlich die Miete.

Das Leben genommen

Zweimal wurden Cannabisprodukte mit einem Gewicht von etlichen Hundert Gramm geerntet, dann erschien die Kripo. Danach stellte sich heraus: Die beiden Wohnungsmieter hatten offenbar immer wieder mit Haschisch und Marihuana in größerem Stil gehandelt. Diese heiße Ware stammte allerdings nicht aus dem Eigenanbau. Sie kam offenbar vornehmlich von einem Mann, der sich unterdessen das Leben nahm.

Die Hanf-Aufzucht war durch Geständnisse für die Richter erwiesen. Sie gingen bei den beiden Hauptangeklagten auch noch von mehreren Deals in größerem Rahmen aus. Zahlreiche weitere Transaktionen aber waren nicht nachweisbar. Dazu hätte es klarer Aussagen eines in Bayreuth zu längerer Haft verurteilten 37-Jährigen bedurft. Doch vor der Kammer in Amberg erinnerte sich der Mann jetzt nur noch fragmentartig und ungenau. "Damit war nichts anzufangen", befand die Kammervorsitzende Roswitha Stöber. Insgesamt, so lautete der Verdacht, sollen über 20 Pfund Marihuana und Haschisch verhökert worden sein.

Bewährung abgelehnt

Nach teilweise sehr harten Strafanträgen der Staatsanwaltschaft, plädierten die Verteidiger ausnahmslos auf Bewährungsstrafen im Bereich bis zu zwei Jahren. Solche Ahndungen seien durchaus genügend, ließen sie anklingen. Die Erste Strafkammer aber war anderer Meinung: Sie schickte den 36-jährigen Haupttäter für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Er bleibt weiterhin in Haft. Sein 31 Jahre alter Partner bekam drei Jahre. Ihm wurde allerdings eine Drogentherapie zugestanden.

Der Hausbesitzer vom Eisberg kam zwar nach dem Prozess auf freien Fuß. Er wurde aber zu zweieinhalb Jahren hinter Gittern verurteilt und kann ebenfalls einen längerfristigen Rauschgiftentzug antreten. Bei ihm hatte sich während des Prozesses eine Drogenabhängigkeit ergeben. Darauf deuteten diverse Funde hin, die Fahnder der Kriminalpolizei in seiner Wohnung machten.

Nur einer kam mit zwei Jahren zur Bewährung davon. Der 36-Jährige war nahezu regelmäßig in der Wohnung am Eisberg erschienen und hatte die Cannabispflanzen mit Wasser versorgt. Aus eigenem Antrieb heraus ist der Amberger schon vor längerer Zeit in eine Entwöhnungsmaßnahme gegangen.

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