Kommunen wollen gemeinsam tätig werden: Resolution gegen Güterzuglärm

08.10.2016 - 02:10 Uhr

Weiden. In einer gemeinsamen Resolution wollen die Kommunen entlang Bahnstrecke Hof-Regensburg ihren Forderungen für einen Lärm- und Erschütterungsschutz im Zuge der geplanten Elektrifizierung Nachdruck verleihen. "Wir haben beschlossen, in einer Phalanx zu bleiben", betonte Weidens Oberbürgermeister Kurt Seggewiß (SPD) nach einer Fachkonferenz im Neuen Rathaus in Weiden.

Weidens OB Kurt Seggewiß formulierte die Forderungen der Resolution gegen Zuglärm mit. Bild: Götz

Sein Kollege, der Neustädter Landrat Andreas Meier (CSU) sprach von einem "starken Zeichen, dass Weiden sowie die Kreise Neustadt und Tirschenreuth geballt auftreten und mit einer Stimme sprechen. Das kann nicht einfach überhört werden." Die Elektrifizierung der Naabtalstrecke werde grundsätzlich befürwortet - unter zwei Voraussetzungen, "die aber für uns unabdingbar sind", erklärte Albert Rupprecht (CSU). Der Bundestagsabgeordnete nannte den von der Bahn bereits in Aussicht gestellten Fernverkehr mit sieben bis acht IC-Zugpaaren, die in Marktredwitz, Weiden und Schwandorf stoppen müssen, sowie Lärmschutz. Einen Rechtsanspruch gebe es laut Rupprecht nur bei der Einstufung als "wesentliche Maßnahme". Das Problem: "Wir wissen nicht, wie das Eisenbahnbundesamt die Elektrifizierung bewertet." Die Behörde ist unter anderem für das Genehmigungsverfahren zuständig. Die Sorgen von Zehntausenden Bürgern entlang der Bahngleise wollen die Politiker parteiübergreifend ernst nehmen. Rupprechts Parlamentskollege Uli Grötsch (SPD) sah auch den Bund in der Verantwortung. Er plädierte für einen aktiven Lärmschutz an der Schiene, lärmarme Waggons und Loks reichten nicht aus. Die Teilnehmer fordern ferner, eine Verteilung des Güterzugaufkommens auf alle Nord-Süd-Strecken.

Die von der Fachkonferenz beschlossene Resolution soll nun in Zusammenarbeit mit dem Altenstädter Forum Bahnlärm konkretisiert werden. Vorgesehen ist ferner, sich gemeinsam Fachleute an Bord zu holen - im Hinblick auf ein mögliches rechtliches Verfahren. (Angemerkt)

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