Verfassungsschutz soll Zugriff auf Verbindungsdaten bekommen: Prüfender Blick in den Datenberg

16.12.2015 - 02:10 Uhr

Der bayerische Verfassungsschutz überwacht Extremisten ebenso wie kriminelle Banden. Innenminister Herrmann will der Behörde angesichts der Terrorgefahr mehr Möglichkeiten geben.

Wir werden uns das sorgfältig anschauen.

München. Neben Polizei und Staatsanwälten soll in Bayern künftig auch der Verfassungsschutz Zugriff auf die Daten der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung erhalten. Das sieht das neue Verfassungsschutzgesetz vor, das die Staatsregierung nun dem Landtag zur weiteren Beratung vorlegen wird. "Es kann nicht sein, dass unsere Nachrichtendienste weniger wissen dürfen als Polizei und Strafverfolgungsbehörden", begründete Innenminister Joachim Herrmann den Vorstoß nach einer Kabinettssitzung in München. Nach Ansicht Herrmanns hat der Bundestag mit dem neuen TelekommunikationsÜberwachungsgesetz die entsprechenden Grundlagen geschaffen. Bayern werde diese Möglichkeit als erstes Bundesland nutzen und damit "erneut seiner Vorreiterrolle in der Inneren Sicherheit gerecht werden".

Schon heute sei dem Verfassungsschutz erlaubt, beim Verdacht auf schwere Straftaten den Telefon- und Datenverkehr einzelner Personen zu überwachen, erläuterte Herrmann. Voraussetzung dafür sei eine Erlaubnis durch die so genannte "G10-Kommission" des Landtags. Ihr gehören derzeit drei Abgeordnete an, zwei von der CSU und einer von der SPD. Die Kommission soll in Zukunft auch den Zugriff auf die gespeicherten Verbindungsdaten von Verdächtigen aus den vergangenen zehn Wochen genehmigen können. Es sei für die vom Verfassungsschutz durchgeführte Präventionsarbeit von Vorteil, wenn in Verdachtsfällen nicht nur die aktuelle Telekommunikation Verdächtiger abgehört, sondern auch zurückliegende Kontakte erfasst werden könnten. Erfahrungsgemäß werde dies nur einige wenige Fälle im Jahr betreffen. "Es muss keiner befürchten, dass das ein Masseninstrument wird", sagte Herrmann.

Nach Ansicht der Grünen verstoßen die Pläne gegen das verfassungsmäßige Trennungsgebot, nach dem Aufgaben der Polizei und der Nachrichtendienste strikt voneinander separiert werden müssten. Herrmann bewege sich in einer "rechtlichen Grauzone", erklärte Katharina Schulze (Grüne). Ihre Fraktion behalte sich eine Klage vor dem Verfassungsgericht vor. "Schwere verfassungsrechtliche Bedenken" äußerte der SPD-Rechtsexperte Franz Schindler. "Wir werden uns das sorgfältig anschauen", sagte er. Harsche Kritik kam von der FDP. "Die Staatsregierung öffnet einer Totalüberwachung der Bürger Tür und Tor", warnte Generalsekretär Daniel Föst. Zur Verbrechensbekämpfung brauche man nicht immer höhere Datenberge, sondern personell und technisch gut ausgestattete Sicherheitsbehörden.

Neu geregelt wird mit dem Gesetz auch der Einsatz von V-Leuten beim Verfassungsschutz. Es werde künftig genau vorgeschrieben sein, in welchen Fällen und mit welchen Befugnissen V-Leute eingesetzt werden dürften, erläuterte Herrmann. Außerdem dürften keine Minderjährigen, Teilnehmer an Aussteigerprogrammen und zu lebenslanger Haft verurteilte Personen als V-Leute angeworben werden.

Wir werden uns das sorgfältig anschauen.Franz Schindler (SPD), der verfassungsrechtliche Bedenken vorbringt
 
 

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