München. Mit diversen Antragsgesuchen und einem erneuten Disput mit dem Nebenklagevertreter Yavuz Narin wurde am Mittwoch der Prozess gegen den Verkäufer der Tatwaffe für den Münchener Amoklauf im Landgericht München fortgesetzt. Narin warf der 12. Strafkammer unter Vorsitz von Frank Zimmer erneut Befangenheit vor. Bereits am ersten Prozesstag am Montag hatte er, unterstützt von anderen Nebenklägern, einen Befangenheitsantrag gestellt, über den noch nicht entschieden worden ist.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Philipp K. im Zusammenhang mit dem Amoklauf am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) vor gut einem Jahr fahrlässige Tötung in neun Fällen und illegalen Waffenhandel vor. Er soll mit Waffen gehandelt, dem Amokschützen eine Pistole sowie mindestens 450 Schuss Munition verkauft und damit den Amoklauf erst möglich gemacht haben. Dabei hatte der 18 Jahre alte David S. neun Menschen erschossen und sich dann selbst getötet. Zum Prozessauftakt hatte Philipp K. sämtliche Waffengeschäfte gestanden, die ihm die Anklage vorwirft.Die Nebenklage sieht eine Beihilfe zum Mord und moniert, entsprechende Ermittlungserkenntnisse würden nicht ausreichend berücksichtigt werden.