26-Jähriger wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt - Eingeschränkte Wahrnehmung: Valium geschluckt und Unfall gebaut

23.10.2001 - 00:00 Uhr

Schwandorf. (ihl) Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr ist gestern von Amtsrichter Wolfgang Bauer ein 26-Jähriger verurteilt worden, der keinen Tropfen Alkohol zu sich genommen hatte, dafür aber Psychopharmaka.

Das eingeworfene Valium hat nach Überzeugung des Gerichts die Fahr- tüchtigkeit soweit eingeschränkt, dass der Auszubildende verunglückt ist und schwer verletzt wurde. Der junMann war im Juni 2000 auf einem Flurbereinigungsweg zwischen Murner See und Hofenstetten in einer leichten Linkskurve mit seinem Auto von der Fahrbahn abgekommen. Er rief einen Kumpel an, der ihm helfen sollte. Dieser hatte aber auch einen Krankenwagen verständigt. An der Kreuzung Steinberger - Hoher-Bogen-Straße wurde der 26-Jährige notärztlich versorgt, in einen Sanka umgeladen und nach Blut- und Urinprobe notoperiert.

"Typisch für Drogenszene"

Eine Analyse ergab hohe Werte von Diazepinen und THC, bewusstseinsverändernde Medikamente, die er von seinem Hausarzt verschrieben bekommen hatte. Dem Gutachten von Prof. Dr. Peter Betz zufolge, Leiter der Rechtsmedizin in Erlangen, lagen die Ergebnisse deutlich über der therapeutischen Konzentration. Die nachgewiesenen Stoffe seien typisch für die Drogenszene.

Sehen eingeschränkt

Das von einem Zeugen beschriebene unauffällige Verhalten des Angeklagten deute daraufhin, dass er diese Mittel gewohnt sei, die unter anderem das räumliche Sehen beeinflussten. Rechtskurven würden beispielsweise als Linkskurven wahrgenommen.

Für Staatsanwalt Matthias Sölder war klar, dieser Unfall ist nicht anders zu erklären als durch Medikamenteneinfluss. "Richtig zugedröhnt" sei der 26-Jährige gewesen. Da Grenzwerte der Fahruntüchtigkeit bei Einnahme dieser Stoffe fehlen, sah der Verteidiger einen Nachweis nicht erbracht. Ein solcher Unfall könne eine Vielzahl von Ursachen haben. Der Verteidiger wollte den Vorfall als Ordnungswidrigkeit verstanden wissen.

Widerspruch eingelegt

Dies kommt nach Ansicht des Gerichts nur in Frage, wenn die Fahrt folgenlos geblieben, der Mann bei einer Kontrolle erwischt worden wäre. 2000 Mark muss der Angeklagte zahlen. Dies entspricht der Höhe eines Strafbefehls, den er nicht akzeptiert hatte.

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