(süh) Für den Angelsportverein hat sich der "Fischzug" letztendlich rentiert, für Wladislaw K. (Name geändert) steht dagegen fest: An den Hammerweiher setzt er keinen Fuß mehr. Und das, obwohl der Mann aus dem östlichen Landkreis dort seit zehn Jahren angelte. Und einmal im Oktober letzten Jahres schwarz. Das kostet ihn jetzt 500 Euro, 200 davon bekommt der Verein.
Der 48-jährige war sich keiner Schuld bewusst. Wie so oft war er an einem Freitagabend im Schreibwarengeschäft erschienen, wo es die Erlaubnisscheine zu kaufen gibt. Für sich und seinen Kumpel will er zwei Tageskarten geordert haben: "Für heute und morgen", wie er am Mittwoch vor dem Amtsgericht angab. Der Freund traf später ein, gemeinsam wurde an der "Sandbank" bei der Bahnunterführung ein Zelt aufgestellt - verbotenerweise übrigens.
Die Männer fischten und tranken und kurz vor Mitternacht lag Wladislaw K.s Freund schon im Zelt und schlief. Geweckt wurde er von der Polizei, die die Erlaubniskarten sehen wollte. Die Beamten stellten fest: Die waren nicht für Freitag und Samstag, sondern für Samstag und Sonntag ausgestellt. Zunächst glaubten die Beamten an einen Irrtum, vor allem da K. versicherte, er könne den Sonntag gar nicht am Weiher verbringen. Da erwarte er nämlich den Anruf seines neuen Chefs, der ihn zur Arbeit holen wird. Die Beamten zogen die Sonntagskarte als "Ersatz" für den Freitag ein.
Später fanden sie jedoch heraus, dass die Männer wenige Stunden nach der Kontrolle erneut Tageskarten für Sonntag erworben hatten. Der Vorsitzende des Angelvereins erstattete Anzeige. Gegen den von der Summe her hohen Strafbefehl legte K. Einspruch ein. Doch Richter Wolfgang Bauer machte ihm sehr deutlich, dass er die Version vom angeblich erwarteten Anruf nicht glaubte. Immerhin hätten die beiden Männer mit ihren zwei Karten jeweils vier Euro im Vergleich zu einer Dreitages-Lizenz gespart.
Erhärtet wurde dieser Eindruck durch die Aussage des Schreibwarenhändlers, der sich sehr sicher zeigte, dass der Angeklagte im Oktober explizit Karten "für Samstag und Sonntag" verlangt hätte. Nach mehreren Unterbrechungen gelang es der Verteidigerin, Wladislaw K. vom Angebot der Staatsanwaltschaft zu überzeugen: Das Verfahren wurde gegen besagte Geldauflage eingestellt.
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