Ein Gerichtsmediziner hatte bei dem Baby einen Schädelbruch, mehrere Rippenbrüche und Einblutungen festgestellt. Zudem hatte es ein schweres Schütteltrauma erlitten. Nach Überzeugung des Gerichts war jedoch nicht zweifelsfrei festzustellen gewesen, wann der Säugling die Verletzungen erlitten hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Der Angeklagte aus dem Landkreis Schwandorf hatte die Vorwürfe bestritten. Das Mädchen war im Mai 2013 in einer Klinik in Weiden gestorben. Die Eltern hatte damals einer Obduktion zugestimmt, nachdem die Todesursache nicht bestimmt werden konnte. Als dabei die massiven Verletzungen entdeckt wurden, geriet der Vater des Mädchens ins Visier der Fahnder.
04.12.2014 - 00:00 Uhr
Deutschland & WeltProzess um Baby-Tod: Vater wird freigesprochen - Kammer entscheidet im Zweifel für Angeklagten: Im Zweifel für den Angeklagten
von Redaktion OnetzProfil
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