12.01.2018 - 22:26 Uhr

Verfassungsgericht entlässt regierungskritische Journalisten aus Haft - Regierung reagiert ...: Ankara: "Grenzen überschritten"

Istanbul. Die vom türkischen Verfassungsgericht angeordnete Entlassung von zwei Journalisten aus der Untersuchungshaft ist auf scharfe Kritik der Regierung in Ankara gestoßen. Mit der Entscheidung zur Freilassung der regierungskritischen Journalisten Sahin Alpay und Mehmet Altan "hat das Verfassungsgericht die von der Verfassung und den Gesetzen vorgegebenen Grenzen überschritten", teilte Vize-Ministerpräsident Bekir Bozdag am Freitag auf Twitter mit. Das Verfassungsgericht hatte seine Entscheidung am Donnerstag damit begründet, durch die U-Haft werde das Recht der Angeklagten auf persönliche Freiheit und Sicherheit verletzt. Dass Grundlage für die U-Haft Artikel und Aussagen der Beschuldigten seien, verstoße gegen die in der Verfassung verankerte Meinungs- und Pressefreiheit. Nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu hatten elf Richter die Entscheidung unterstützt, sechs stimmten dagegen. Alpay und Altan sind seit mehr als einem Jahr wegen Terrorvorwürfen inhaftiert. Der Fall ist auch aus deutscher Sicht relevant, weil der "Welt"-Korrespondent Deniz Yücel ebenfalls vor dem Verfassungsgericht gegen seine Untersuchungshaft klagt. Yücels Anwalt Veysel Ok - der auch Mehmet Altan vertritt - sagte der Deutschen Presse-Agentur am Freitag, er erwarte eine ähnliche Entscheidung im Fall Yücel. Die türkische Regierung hatte ihre Stellungnahme zum Fall Yücel am 3. Januar beim Verfassungsgericht eingereicht. Die Frist für die Reaktion von Yücels Anwälten läuft am kommenden Mittwoch ab. Das Verfassungsgericht betonte mit Blick auf die Fälle von Alpay und Altan, es habe nur über die Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft entschieden. Alpay und Altan waren am Freitag weiterhin in Untersuchungshaft. Die für die beiden Fälle zuständigen Istanbuler Strafgerichte setzten die Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Freilassung zunächst nicht um. Nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu begründeten sie das damit, dass der ausführliche Beschluss des Verfassungsgerichts noch nicht übermittelt worden sei.

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