Köln. Springer-Chef Mathias Döpfner muss vorerst nicht mit juristischen Konsequenzen wegen seiner Unterstützung für das Schmähgedicht von Jan Böhmermann rechnen. Das Landgericht Köln wies am Dienstag einen Antrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Döpfner zurück. Seine Äußerungen seien durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, entschied das Gericht.
Fortsetzung möglich
Damit ist der Rechtsstreit aber möglicherweise noch nicht zu Ende. Erdogans Medienanwalt Ralf Höcker kündigte an, sobald ihm der ablehnende Gerichtsbeschluss vorliege, werde er seinem Mandanten empfehlen, in die zweite Instanz zu gehen und Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Köln einzulegen. Höcker hatte dem "Medium Magazin" (Ausgabe 05/2016) ein Interview gegeben, noch bevor er die Rechtsvertretung für Erdogan übernommen hatte: "Herr Döpfner hat sich noch viel offensichtlicher strafbar gemacht als Herr Böhmermann", erklärte er darin. Auf die Frage, ob dem Springer-Vorstandschef die gleiche Strafe blühe wie Böhmermann, sagte er: "Ja. Und er kann sich erst recht nicht auf die Kunstfreiheit berufen, weil er seinen Kommentar ja weder gedichtet, gesungen noch getanzt hat."
Teil der Meinungsbildung
Die Pressekammer des Landgerichts begründete die Zurückweisung mit dem im Grundgesetz verbürgten Recht auf freie Meinungsäußerung. Im Spannungsfeld zwischen diesem Grundrecht und dem Persönlichkeitsrecht Erdogans sei Döpfners Äußerung "als Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung in einer kontroversen Debatte zulässig", teilte die Pressestelle des Gerichts mit. "Das Landgericht Köln hat das einzig Richtige getan und dem türkischen Autokraten Erdogan die Rote Karte gezeigt", kommentierte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Frank Überall, die Entscheidung. Nun müsse die Bundesregierung schnell den Straftatbestand der Majestätsbeleidigung abschaffen.
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