Die Genehmigungsquote liegt bei rund zwei Drittel der Fälle, bei der AOK zum Beispiel bei rund 64 Prozent. "Gleichwohl bedeutet das nicht, dass die anderen Anträge abgelehnt wurden", sagte eine Sprecherin. Viele Anträge seien formell nicht vollständig. Arzt und Patient hätten dann die Möglichkeit, den Antrag erneut einzureichen. Aber auch Patienten, die keine Erkrankungen im Sinne des Gesetzes - hätten, dafür zum Beispiel einen Bandscheibenvorfall stellen Anträge. Cannabis auf Rezept bekommen etwa Patienten mit schweren chronischen Schmerzen, einzelne konkrete Krankheiten führt das Gesetz vom März 2017 nicht auf.
Wie viele Patienten von Cannabis auf Kassenkosten Gebrauch machen würden, hielt der Gesetzentwurf offen. Es lasse sich nicht abschätzen, "in welchem Umfang Ärzte sowie Patienten von einer Verschreibungsmöglichkeit für Cannabisblüten und Cannabisextrakte Gebrauch machen werden", hieß es. Der Entwurf führte an, dass Anfang April 2016 647 Patienten eine betäubungsmittelrechtliche Ausnahmeerlaubnis hatten.
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