Berichte über Kindstötung in Solingen: Presserat spricht Rügen gegen mehrere Zeitungen aus

Deutschland und die Welt
04.12.2020 - 11:30 Uhr

Solingen: Eine Mutter soll fünf ihrer sechs Kinder getötet haben. Medien werden Grenzüberschreitungen bei der Berichterstattung vorgeworfen. Der veröffentlichte Whatsapp-Chat des überlebenden Jungen sorgt für 171 Beschwerden beim Presserat.

Solingen im September 2020: Ihre Trauer zum Ausdruck gebracht haben die Menschen mit Teddybären und Kerzen vor dem Haus, in dem die Polizei fünf Kinder tot aufgefunden hatte. Die tatverdächtige 27 Jahre alte Mutter, die sich damals vor einen Zug werfen wollte, sitzt in Untersuchungshaft.

(kan/dpa) Anfang September waren in einer Wohnung im nordrhein-westfälischen Solingen fünf tote Kinder aufgefunden worden. Die 27 Jahre alte Mutter steht unter Verdacht, sie getötet zu haben. Nur ihr elfjähriger Sohn blieb am Leben. Unter anderem die "Bild" erntete später jede Menge Kritik, weil die Zeitung aus den Chat-Nachrichten des Jungen zitiert hatte, die dieser nach dem Tod der Geschwister geschrieben hatte.

Den Deutschen Presserat erreichten nach eigenen Angaben 171 Beschwerden. Eine auch von der Stadt Solingen. Die Berichterstattung über die Familientragödie hatte nach Ansicht von Oberbürgermeister Tim Kurzbach zahlreiche Grenzen des Pressekodex überschritten. Konkret kritisierte die Stadt Solingen in ihrer Beschwerde die "Bild"-Zeitung, den TV-Sender RTL und deren Online-Portale. Außer Acht gelassen worden seien von diesen der Schutz der Persönlichkeit vor allem von Kindern und Jugendlichen sowie der Grundsatz der Unschuldsvermutung.

Die beiden Medien hätten unverpixelte Gesichter von Minderjährigen und Angehörigen, ungekürzte Namen, private Fotos und Chat-Verläufe in sozialen Netzwerken veröffentlicht. Als "zusätzlich verwerflich" werteten es die Verantwortlichen der Stadt, "dass Nachbarn von Reportern belästigt wurden und besonders sensationsheischende Online-Beiträge nur hinter der Bezahlschranke abgerufen werden konnten, womit die Boulevardmedien noch Profit aus der Tragödie geschlagen haben".

Menschenwürde verletzt

Am vergangenen Donnerstag nun rügte der Deutsche Presserat "Bild.de", die "Rheinische Post" und die Online-Ausgabe der "Süddeutschen Zeitung" für ihre Berichterstattung über die mehrfache Kindstötung in Solingen. Alle drei Zeitungen hatten Passagen aus dem Whatsapp-Chat zwischen dem einzigen überlebenden Sohn (11) der 27-jährigen Frau und dessen 12-jährigem Freund beziehungsweise einer Freundin veröffentlicht.

Der Presserat sieht in den Veröffentlichungen des privaten Chatverlaufs zweier Kinder "vor dem Hintergrund eines traumatisierenden Ereignisses" eine Verletzung ihrer Menschenwürde nach Ziffer 1 des Pressekodex. Die Redaktionen verstießen nach seiner Auffassung zudem gegen Ziffer 11, Richtlinie 11.1 des Pressekodex, wonach über einen seelisch leidenden Menschen nicht in einer über das öffentliche Interesse hinausgehenden Art und Weise berichtet werden soll. Nach Richtlinie 11.2 hätten die Redaktionen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegen die Interessen der Opfer und Betroffenen sorgsam abwägen müssen.

Der Bericht bei "Bild.de" unter der Überschrift "Freund Max telefonierte mit dem Sohn, der überlebte" verstieß laut Presserat zudem gegen den Opferschutz nicht nur des überlebenden Jungen, sondern auch dessen Freundes, der den Chat zur Verfügung gestellt hatte. Die Redaktion hatte - mit Zustimmung der Mutter - zudem dessen Foto veröffentlicht. "Hier hätte die Redaktion ihrer Eigenverantwortung nachkommen müssen und sich nicht auf die Freigabe durch die Mutter verlassen dürfen", stellte der Presserat fest. Nach Ziffer 8, Richtlinie 8.3 des Pressekodex dürften Kinder bei der Berichterstattung über Straftaten in der Regel nicht identifizierbar sein.

Amberg25.10.2019

Whatsapp-Chats gelöscht

"Bild.de" erhielt eine weitere Rüge für Artikel, in denen Fotos zahlreicher äußerer Details vom Tatort-Haus bis hin zur Hausnummer veröffentlicht waren und an denen in den Augen des Presserats "kein berechtigtes öffentliches Interesse bestand". Die "Süddeutsche Zeitung" hatte in ihrem gerügten Online-Artikel die komplette Adresse des Tatorts genannt. Hier überwogen nach Ansicht des Presserats die schutzwürdigen Interessen der mutmaßlichen Täterin und der Opfer.

Der Presserat wies am Donnerstag darauf hin, dass alle drei gerügten Redaktionen die Whatsapp-Nachrichten nachträglich aus ihrer Berichterstattung gelöscht hätten. Angesichts der Schwere der Verstöße habe der zuständige Beschwerdeausschuss aber nicht von den Rügen abgesehen.

Was die Berichterstattung der "Bild" anbelangt, hatte der Vorstandsvorsitzende des Medienkonzerns Axel Springer, Mathias Döpfner, damals Fehlgriffe eingeräumt. "Wir haben Fehler gemacht bei Axel Springer: ,Bild' hat Whatsapp-Nachrichten eines Kindes, das überlebt hat, in einem Artikel eins zu eins veröffentlicht. Wir haben den Schutz von Minderjährigen in diesem Fall eindeutig missachtet", sagte Döpfner Mitte September in seiner Funktion als Präsident des Zeitungsverlegerverbands BDZV auf dessen Kongress.

Andere Medien hätten zu Recht diese Grenzüberschreitung kritisiert, erklärte Döpfner und fügte hinzu: "Manche, obwohl sie selbst auch ausführlich aus den privaten Nachrichten des Jungen zitiert hatten. ,Bild' zog den Artikel schnell zurück. Und auch andere Medien haben ihre Berichte angepasst."

Der Springer-Chef sagte weiter, dass man intern viel und sehr kritisch über diesen Vorgang diskutiert habe. Außerdem äußerte der Vorstandsvorsitzende: "Wir wollen und wir müssen das in Zukunft besser machen. Vielleicht kann ja dieser Fall Anlass sein für eine breite Debatte über Standards und Werte im Spannungsfeld zwischen der Freiheit der Presse auf der einen Seite und dem berechtigten Schutz von Persönlichkeitsrechten."

"Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt indes hatte die Berichterstattung in einem Interview mit dem Deutschlandfunk verteidigt. Er meinte unter anderem: "Wir orientieren uns natürlich auch daran, was zum Beispiel Ermittlungsbehörden tun und wie sie mit so einem Fall verfahren."

Auch die Polizei habe auf ihrer Pressekonferenz die Chats des Jungen thematisiert und daraus zitiert, hielt Reichelt fest.

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