Das Unternehmen hat nun diese Fristverlängerung beantragt und auf die schwierigen Witterungsbedingungen auf dem Höhenzug verwiesen. "Die Betreiber müssen nicht nur den Mast zurückbauen, sondern auch das Fundament. Außerdem muss der Boden in den ursprünglichen Zustand versetzt werden", erklärt Brucker. Dies sei bei Frost nicht möglich, ebenso wenig bei tiefem, aufgeweichtem Boden.
Die Firma NES und der TÜV Süd bauten die Anlage im Oktober 2012 auf, um die Windgeschwindigkeit an der Stelle zu messen, um die Eignung des Höhenzugs für die Windkraftnutzung zu prüfen. Die Genehmigung für die 140 Meter hohe Anlage lief Ende August 2015 ab - zunächst unbemerkt. Erst Mitte Januar machte der Naturschutzverein VLAB das Landratsamt auf das Versäumnis aufmerksam.
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