Laut ihm handelt es sich auch bei Straßengräben entlang von Flurstraßen um sogenanntes "Straßenbegleitgrün". Dazu gehörten alle Grasflächen und Gehölze, unabhängig ob sie künstlich geschaffen oder natürlichen Ursprungs sind. Sie werden unterteilt in "Intensiv- und Extensivbereich". Zu Ersterem gehören unter anderem Bankette, Mulden und Gräben; zu Letzterem Böschungen und angrenzende Flächen.
Die vom BN angeprangerten "Grabensäuberungen" betreffen Gräben an Flurstraßen im Raum Kirchenthumbach und nicht an vielbefahrenen Straßen. "Gründe wie Sichtbehinderung oder Verkehrssicherheit können hier solche drastischen Eingriffe keinesfalls rechtfertigen und zur Verbesserung des Wasserabflusses würde eine Säuberung der Grabensohle allemal ausreichen", meint Wilterius weiter. Außerdem: "Die hier betroffenen Gräben sind ökologisch relevant bezüglich ihrer Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für die hier vorkommenden Pflanzen- und Tierwelt, insbesondere der immer stärker gefährdeten Insekten, Amphibien und Vögel." Zudem begünstige ein derartiger Kahlschlag die Bodenerosion und den unerwünschten Eintrag von Feinsedimenten in Fließgewässer. "Mit 'ökologischem Mindeststandards' hat dies alles nichts mehr zu tun", endet die Pressemitteilung des BN-Ortsvorsitzenden.
Auf die Vorwürfe antwortet Bürgermeister Kürzinger in einer Pressemitteilung, dass in der "Großflächengemeinde Kirchenthumbach jährlich ein Anteil Gräben von Wurzelwerk, Kleingeäst, Gräsern und Erdreich befreit" werde.
Die Intensität der Arbeiten gewährleiste der Gemeinde über Jahre hinweg, Gräben mit geringem Aufwand freizuhalten beziehungsweise die gemeindeeigenen Straßen von Oberflächenwasser zu befreien. Des Weiteren helfe ein "gut funktionierender Entwässerungsgraben", Kosten für Ausbesserungsarbeiten an Straße und Bankett zu minimieren. Die frisch gesäuberten Gräben würden im Frühling wieder zuwachsen. "Unsere Entwässerungsgräben tragen zu keinem Ungleichgewicht in der Natur bei", betont der Gemeindechef. Und: "Wir sind als Kommune angehalten, so wenig wie möglich Kosten durch Frostaufbrüche und Risse auf unseren Straßen herbeizuführen."
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