Trotz eines einstimmigen Beschlusses - Erweiterungspläne für Truppenübungsplatz Hohenfels: Das Rats-Nein wird verhallen

05.08.2016 - 16:22 Uhr

Die Bundesimmobilien dementiert: Es geht nicht um einen Verkauf. Doch es gibt nur stumpfe Schwerter gegen eine beabsichtigte Erweiterung des Übungsplatzes Hohenfels.

Die Ruine Hohenburg liegt auf der Gemarkung der gleichnamigen Landkreisgemeinde. Da sie nur wenige Meter hinter der Grenze des Übungsplatzes Hohenfels steht, wird sie dieser Kommune im Nachbarlandkreis Neumarkt zugerechnet und ist Sperrgebiet. Nur mit Genehmigung des Übungsplatz-Kommandanten darf sie betreten werden. Archivbild: bö

Amberg-Sulzbach. Das kommunale Selbstverwaltungsrecht wird politisch sehr hoch gehalten. Jedoch nicht hoch genug, wenn es um das Anliegen der US-Streitkräfte geht, den von ihnen betriebenen Truppenübungsplatz im Landkreis-Süden um 33 Hektar zu vergrößern. Dafür gibt es ein eigenes Gesetz. Es heißt "Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung" und stammt aus dem Jahr 1957.

Ausdrücklich bezieht es "insbesondere auch (...) Verpflichtungen des Bundes aus zwischenstaatlichen Verträgen über die Stationierung und Rechtsstellung von Streitkräften auswärtiger Staaten" mit ein. Das steht in Paragraf 1. Und auf den beruft sich unter anderem die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in einer Stellungnahme gegenüber der AZ.

Einstimmig abgelehnt

Denn der Marktrat von Schmidmühlen hat in seiner jüngsten Sitzung vor der Sommerpause den Plänen der US-Armee einstimmig eine kategorische Absage erteilt (wir berichteten). Hier geht es konkret zwar nur um rund zwei Hektar, doch die Markträte wollen nicht, dass die Übungsplatzgrenze unmittelbar an den Ortsrand heranrückt. Dieses Nein der Gemeinde, das in anderen Fällen eine hohe verwaltungsrechtliche Hürde aufbauen würde, hat hier letztendlich nur formalen Charakter. Das Vorhaben der Amerikaner wird letztlich mit der Notwendigkeit von mehr Platz "für Ausbildungszwecke sowie zur Arrondierung und Sicherung der Grenzen des Truppenübungsplatzes" begründet.

Verfahren läuft noch

Momentan läuft das Verfahren einer unverzichtbaren Stellungnahme des Freistaats. Es ist bei der Staatskanzlei angesiedelt. Über die Regierung der Oberpfalz werden deshalb nun die betroffenen Gemeinden gehört. Das ist in Schmidmühlen geschehen. Laut Staatskanzlei-Sprecher Dr. Rainer Hutka haben noch nicht alle Übungsplatz-Randgemeinden einen Beschluss in dieser Angelegenheit gefasst. Aus seiner Sicht handelt es sich deshalb um ein noch laufendes Verfahren, zu dem er sich nicht detailliert äußern könne.

Im Kern wird der Freistaat gegenüber dem Bundesverteidigungsministerium, das für die Bedarfsanmeldung der US-Streitkräfte zuständig ist, aber wohl nichts anderes wiedergeben, als die Beschlüsse der betroffenen Gemeinden. Die Bundesimmobilien beruft sich in ihrer Stellungnahme zu den Erweiterungsplänen nicht nur auf das Landesbeschaffungsgesetz, sondern daneben auf Regelungen nach dem Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut. Demnach "ist der Bund verpflichtet, den Gaststreitkräften benötigte Liegenschaften für die Dauer ihres militärischen Bedarfs zur Verfügung zu stellen".

Da die von den Amerikanern ins Auge gefassten 33 Hektar (Wald, Wiesen) im Eigentum des Bundes sind, wird dessen Immobilien-Anstalt "den US-Streitkräften das Gelände auf der Grundlage der einschlägigen völkerrechtlichen Bestimmungen zur ausschließlichen Nutzung überlassen".

Geknüpft ist diese Zustimmung lediglich an die Bedingung, dass das "Bundesministerium der Verteidigung die Liegenschaftsanforderung nach Würdigung der Stellungnahme der Staatsregierung bestätigt". Nur ein politisches Nein auf höchster Ebene könnte also die Erweiterungspläne der Amerikaner stoppen.

 
 

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