Entlastung für pflegende Angehörige: Diese Möglichkeiten gibt es

Oberpfalz
31.05.2023 - 15:18 Uhr

Menschen, die einen Angehörigen pflegen, kommen schnell an ihre Grenzen. Deshalb sollten sie auch an Selbstschutz und Auszeiten denken und Entlastungs- und Hilfsangebote wahrnehmen. Wie man sich diese Zeiträume schaffen kann und was sonst noch wichtig ist.

Ende 2021 waren in Deutschland insgesamt 4,96 Millionen Menschen pflegebedürftig - bei 3,12 Millionen davon übernahmen überwiegend Angehörige die Pflege, teilt die Deutsche Krankenversicherung (DKV) mit. Neben Beruf, Haushalt und Kindererziehung könne das schnell zu einer "enormen körperlichen Belastung" führen. "Aber auch die psychischen Herausforderungen sind nicht zu unterschätzen." Wie pflegende Angehörige damit umgehen können, wo sie Hilfsangebote finden und welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt, erklärt Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV.

Ein plötzlicher Pflegefall in der Familie ist für alle Beteiligten ein schwerer Schlag. Die meisten Angehörigen wollen den Pflegebedürftigen nicht aus seiner gewohnten Umgebung reißen und pflegen ihn daher zu Hause. "Wer über einen längeren Zeitraum einen Menschen pflegt, kommt irgendwann an seine seelischen und körperlichen Grenzen", so Görgen. Heben, Lagern oder Stützen kann langfristig zu Rücken- und Gelenkschmerzen führen. "Doch auch die psychische Belastung sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen", so der Pflegeexperte. "Wer eine Überlastung, ob körperlich oder seelisch, früh genug erkennt, kann ernsthafte Erkrankungen vermeiden."

Bei Problemen zum Arzt

Komme es über einen längeren Zeitraum zu Kopf-, Rücken-, Nacken-, Kiefer- oder Schulterschmerzen, Herz-Kreislauf-Beschwerden oder etwa Magen- und Verdauungsproblemen, sei es ratsam, das Gespräch mit dem Hausarzt zu suchen. Das gilt auch bei anhaltender Nervosität, Unruhe, Reizbarkeit sowie Stimmungsschwankungen, Gedächtnis- oder Konzentrationsschwierigkeiten.

Damit pflegende Angehörige gar nicht erst körperliche und psychische Probleme entwickeln, rät Görgen, sich regelmäßig eine Auszeit zu nehmen. "Das hilft, sich zu entspannen und die eigene Gesundheit zu schützen", so der Pflegeexperte. Eine Möglichkeit sei beispielsweise die Verhinderungspflege, auf die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr Anspruch haben. "Die Pflegeversicherung übernimmt dann die Kosten für eine Ersatzpflege - unabhängig davon, ob es sich etwa um einen ambulanten Pflegedienst, ehrenamtliche Pflegende oder sogar um nahe Angehörige handelt", ergänzt Görgen.

In die Kurzzeitpflege

Für Entlastung kann auch die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim sorgen. Sie steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 für bis zu acht Wochen pro Jahr zu. Auch eine Kombination von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist möglich. "Dadurch lässt sich das Budget für die Verhinderungspflege von 1612 Euro auf maximal 2418 Euro pro Kalenderjahr erhöhen", so der Tipp des Pflegeexperten. Wer einen Angehörigen pflegt, zieht sich oft aus seinem sozialen Umfeld zurück, da die Zeit für ein Treffen mit Freunden fehlt. "Soziale Kontakte und Hobbys sind aber als Ausgleich sehr wichtig", betont Görgen. "Auch Selbsthilfegruppen oder Gesprächskreise mit anderen Betroffenen können hilfreich sein." Entsprechende Angebote finden Interessierte in der Datenbank der "Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (Nakos)" auf www.nakos.de.

Mehr Zeit für Pflegende

Um sich den nötigen zeitlichen Spielraum zu verschaffen, können pflegende Angehörige zum Beispiel regelmäßig eine professionelle Tages- und Nachtpflege durch Pflegeeinrichtungen in Anspruch nehmen. Auch Besuchs- und Betreuungsdienste durch ehrenamtliche oder professionelle Pfleger können für mehr Zeit zum Ausgleich sorgen. Wer häusliche Pflege durch einen anerkannten Pflegedienst erhält, kann die Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Sie zahlt ab Pflegegrad 2 je nach Höhe des Pflegegrads einen Pauschbetrag. Darüber hinaus unterstützt bereits ab Pflegegrad 1 der sogenannte Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro. Dieser soll pflegenden Personen Pausen vom Pflegealltag ermöglichen. Damit können sie etwa die Begleitung von Pflegebedürftigen zum Arzt, haushaltsnahe Dienstleistungen wie eine Einkaufshilfe oder eine Verhinderungspflege finanzieren.

KfW-Kredite

Liegt ein Pflegegrad vor, gewährt die Pflegekasse beziehungsweise die Pflegeversicherung weitere Zuschüsse für Pflegehilfsmittel. Das können etwa ein Pflegebett oder Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation, beispielsweise der Einbau von Treppenliften, sein. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW (Informationen auf www.kfw.de) fördert aktuell mit dem Kredit 159 einen altersgerechten Umbau beziehungsweise den Kauf von umgebautem Wohnraum.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
 
 

Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.