Kündigung in der Probezeit

Oberpfalz
06.04.2021 - 12:58 Uhr
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Ein neuer Job bedeutet meist: Arbeiten in Probezeit. Wenn Arbeitnehmer oder Arbeitgeber jedoch nicht zufrieden sind, gelten in der Probezeit für eine Kündigung besondere Regeln.

Ein neuer Job beginnt meist mit dem Arbeiten in Probezeit.

Befristet und Unbefristet

Wenn es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht funktioniert, kann nach Ablauf der Probezeit eine Kündigung erfolgen. Grundsätzlich unterscheiden sich die Regeln für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Art des Vertrages. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag muss der Arbeitgeber keine Kündigung aussprechen. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit der vereinbarten Frist nach Ende der Probezeit. Will das Unternehmen den Mitarbeiter übernehmen, setzt es einen neuen Arbeitsvertrag auf. Bei einem unbefristeten Vertrag hingegen ist eine ausdrückliche, schriftliche Kündigung notwendig. Die jeweilige Frist richtet sich nach der Länge der Probezeit. Bei einer bis zu sechsmonatigen Probezeit ergibt sich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, bei über sechs Monaten verlängert sie sich auf vier Wochen.

Unabhängiger Zeitpunkt

Die Kündigung muss zu keinem bestimmten Zeitpunkt erfolgen. Wird die Frist eingehalten, sind Wochentag oder Datum egal. Das Arbeitsverhältnis endet genau zwei oder vier Wochen nach Eingang der Kündigung. Im Übrigen gelten diese Regelungen auch für Auszubildende. Auch sie dürfen nach Ablauf der Probezeit entlassen werden. Die Fristen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, sie sind unabhängig davon, wer gekündigt hat. Lediglich Schwangere sind von dem Kündigungsrecht ausgeschlossen. Ihr Kündigungsschutz besteht nämlich schon während Grund nicht notwendig Wird ein Arbeitnehmer in der Probezeit gekündigt, muss der Arbeitgeber keinen Grund dafür angeben. Das Kündigungsschutzgesetz, das eine Begründung der Kündigung vorschreibt, greift erst nach sechs Monaten im jeweiligen Betrieb. Trotzdem gibt es verschiedene Möglichkeiten, warum ein Unternehmen einen Mitarbeiter in der Probezeit entlässt. Unterschieden werden drei verschiedene Kündigungsarten. Bei einer personenbedingten Kündigung ist der Arbeitgeber unzufrieden mit Charaktereigenschaften des Angestellten oder hat Zweifel an dessen Fähigkeiten. Verhaltensbedingt gekündigt werden Mitarbeiter hingegen wegen Fehlverhalten wie ständiges zu spät Kommen oder Unzuverlässigkeit. Geht ein Unternehmen beispielsweise insolvent, wird eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen. Übrigens dürften Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer aufgrund des fehlenden Kündigungsschutzes in der Probezeit auch aufgrund von Krankheit entlassen, vor allem, wenn diese längerfristig ausgefallen sind.

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Oberpfalz27.10.2020

Sperre für Arbeitslosengeld

Wer sein Arbeitsverhältnis selbst beendet, erhält meist eine Sperre für das Arbeitslosengeld, weil er seinen Zustand selbst herbeigeführt hat. In schwerwiegenden Fällen mit drastischen Kündigungsgründen hingegen kann diese Sperrre aufgehoben werden. Wird der Arbeitnehmer gekündigt, erhält er Arbeitslosengeld 1, sobald er sich arbeitssuchend meldet. Auch wenn eine Kündigung in der Probezeit den Lebenslauf nicht gerade positiv bereichert, ist sie keine Schande. Bei zukünftigen Bewerbungen lohnt es sich, ehrlich zu reflektieren, was die Gründe für die Kündigung gewesen sein könnten. Besonders wichtig ist dabei, in Bewerbungsgesprächen nicht negativ über den vorherigen Arbeitgeber zu sprechen und die eigene Verantwortung für das Scheitern zu übernehmen. Dann steht dem beruflichen Erfolg nichts mehr im Weg.

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