Du hast eine Berufsausbildung abgeschlossen und Erfahrungen in deinem Job gesammelt? Du willst fachlich auf dem neuesten Stand bleiben? Deine Karriere ist dir wichtig und du möchtest dich für deinen Arbeitgeber unentbehrlich machen? Gründe, die für eine Weiterbildung sprechen, und Möglichkeiten gibt es viele. Doch das kostet Geld: Teilnahmegebühren, Reisekosten, Verdienstausfall. Daran sollte es aber nicht scheitern – schließlich gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten.
Duales Studium
Wenn du dich nach der Schule nicht zwischen Ausbildung und Studium entscheiden willst, bietet dir ein duales Studium die Möglichkeit, eine Hochschule zu besuchen und zugleich Praxiserfahrung in einem Unternehmen oder Betrieb zu sammeln. Um zugelassen zu werden, benötigst du in der Regel Abitur oder Fachabitur. Unter gewissen Umständen hast du aber auch dann Chancen auf einen dualen Studienplatz, wenn du eine abgeschlossene Ausbildung und mindestens drei Jahre Berufserfahrung vorweisen kannst.
Fernstudium
Nach Abschluss der Ausbildung und wenn du schon im Beruf stehst, kannst du dich auch über ein Fernstudium fortbilden. Das gilt vielen vor allem dann als eine Alternative, wenn die persönlichen Umstände es nicht erlauben, ein Vollzeitstudium zu absolvieren. Der Vorteil: Du bist räumlich unabhängig und kannst den Ablauf verhältnismäßig frei nach deiner individuellen Situation organisieren. Grundsätzlich gilt: Um neben der Arbeit einen Bachelor-Abschluss zu erwerben, sind vier Jahre Zeitaufwand realistisch. Die tatsächliche Dauer variiert je nach Situation, die Kosten je nach Schule zwischen 2000 und 13.000 Euro – aber keine Sorge: Es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten.
Weiterbilden in Seminaren und Programmen
Ein Blick auf die Internetseiten von Arbeitsamt, IHK und Berufsverbänden lohnt sich, denn sie bieten zahlreiche Programme und Seminare an. Auch betriebsinterne Weiterbildungen oder Seminare privater Träger sind eine Möglichkeit. Die Auswahl ist riesig.
So sucht etwa das Handwerk händeringend nach Fach- und Nachwuchskräften. Technischer Fachwirt, Meister oder Wirtschaftsinformatiker: Die Handwerkskammer hat viele Weiterbildungen im Angebot. Zudem bietet sie zahlreiche Lehrgänge mit staatlichen sowie staatlich genehmigten Prüfungen.
Über die Industrie- und Handelskammern kannst du Abschlüsse der Höheren Berufsbildung nach dem Berufsbildungsgesetz erwerben. Die Angebote orientieren sich an den Anforderungen der Wirtschaft und dem Bedarf der Unternehmen und Beschäftigten. Im Mittelpunkt steht die berufliche Praxis. So können Fach- und Führungskräfte mithilfe der Abschlüsse ihre besondere berufliche Qualifikation nachweisen.
Die Höhere Berufsbildung schließt mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung ab.
Zahlreiche weitere Akademien und Schulen bieten Weiterbildungsmöglichkeiten, zum Beispiel in den Bereichen Management, Technik, Verwaltung, Pflege und Gesundheit.
Finanzielle Förderung von Weiterbildungen
Manch einer mag sich Sorgen machen, ob er sich eine Weiterbildung leisten kann. Nur Mut. Es gibt verschiedene Möglichkeiten finanzieller Förderung.
Die Initiative „Zukunftsstarter“ der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter unterstützt junge Erwachsene ab 25 Jahren dabei, einen Berufsabschluss nachzuholen.
Ganz unabhängig vom Alter bietet die Agentur für Arbeit Hilfe bei der finanziellen Förderung von Weiterbildungen an, etwa mit dem sogenannten Bildungsgutschein: Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, werden deine Weiterbildungskosten übernommen. Parallel dazu erhältst du weiterhin Arbeitslosengeld. Auch Fahrtkosten oder Kosten für die Unterkunft können übernommen werden.
Das sogenannte Aufstiegs-BAföG ist eine weitere mögliche finanzielle Unterstützung, und zwar für über 700 rechtlich geregelte Abschlüsse, wie die zum Meister, Betriebswirt oder Erzieher. In der Regel ist dafür eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und anschließende Berufspraxis vorausgesetzt. Doch auch Absolventen eines Bachelor-Studiums, Studienabbrecher und Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten, etwa in Form von Zuschüssen, die du nicht zurückzahlen musst.
Übrigens: Förderfähig sind auch Kosten für eine Kinderbetreuung während der Fortbildung. Und: Beim Aufstiegs-BAföG gibt es keine Altersgrenze.
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