Mit Mut und Leidenschaft in die berufliche Selbständigkeit

Oberpfalz
27.10.2020 - 12:56 Uhr
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Rund jeder vierte Handwerksbetrieb in der Oberpfalz und in Niederbayern steht in den kommenden fünf Jahren vor einer möglichen Betriebsnachfolge, prognostiziert die Handwerkskammer. Ein einschneidender Schritt, der sich lohnen kann.

Wer einen Handwerksbetrieb übernehmen will, sollte einiges bedenken. Der Schritt kann sich lohnen.

Für Nachwuchsunternehmer ist dieser Moment eine große Chance. Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, betritt einen neuen Lebensabschnitt. Er übernimmt Verantwortung für sich und andere, ist aber auch unabhängig in seinen Entscheidungen und kann eigene Ideen direkt umsetzen. Zugleich ist zu bedenken: Um erfolgreich zu sein, braucht es neben handwerklichem Können auch unternehmerisches Talent. Die Handwerkskammer macht Mut: "Der Weg lohnt sich." Er sollte aber rechtzeitig geplant werden und einer klaren Strategie folgen.

Nicht jeder kann ohne Weiteres ein handwerkliches Unternehmen führen oder übernehmen. Das Gesetz unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken sowie handwerksähnlichen Gewerben. Eine Übersicht über die einzelnen Berufe ihre Zuordnungen findet sich in der Handwerksordnung auf der Homepage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. In den zulassungspflichtigen Berufen wird laut Handwerkskammer die Meisterprüfung vorausgesetzt, um ein Unternehmen führen zu können. Darüber hinaus ist sie freiwillig – unter Junghandwerkern dennoch sehr beliebt. Fachliches, kaufmännisches und rechtliches Wissen sowie Kompetenzen in Personalführung, -entwicklung und Ausbildung bieten eine breit gefächerte Grundlage für eine gelungene und erfolgreiche Selbständigkeit. Kurz gesagt: Eine Meisterprüfung ist nicht immer ein Muss, aber durchaus von Nutzen.

Frühzeitig die Zukunft planen

Es gibt also viel zu bedenken, wenn man ein Unternehmen führen möchte. Das gilt auch für denjenigen, der seinen Betrieb an einen Nachfolger übergibt. Es ist kein einfacher Augenblick, wenn man sein Lebenswerk loslassen soll. Viel Herzblut steckt in der eigenen Firma. Damit das trotzdem erfolgreich und guten Gewissens klappen kann, sollte vorab allerlei organisiert und bedacht werden – zum Beispiel erbrechtliche und steuerrechtliche Überlegungen, mögliche Formen der Übergabe und Fragen zur Altersvorsorge.

Zudem gibt es diverse Wege, ein Unternehmen zu übergeben: Verkaufen. Verpachten. Schenken. Beteiligen. Jede Variante hat Vor- und Nachteile. Außerdem ist zu klären, in welcher Rechtsform der Betrieb weitergeführt werden soll, ob Investitionen anstehen oder ein neues Marketingkonzept notwendig ist. Um in dieser komplexen Entscheidung nicht den Überblick zu verlieren, rät die Handwerkskammer zu einem Gespräch mit einem Betriebsberater.

Bei der Wahl eines Nachfolgers spielen häufig persönliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Manch‘ ein Unternehmer mag seine Firma wohl am liebsten an jemanden übergeben, den er gut kennt und dem er vertraut, zum Beispiel jemanden aus der eigenen Familie. Das ist verständlich, denn schließlich will man sein Lebenswerk in guten Händen wissen. Je vertrauter Inhaber und Nachfolger sind, desto leichter kann es sein, den künftigen Verantwortlichen systematisch aufzubauen. So kann dieser an seinem Meisterbrief arbeiten, sich in die unterschiedlichen Bereiche der Firma einarbeiten, zielgerichtete Fort- und Weiterbildungen besuchen und wichtige außerbetriebliche Erfahrungen sammeln. Letztlich sollte jedoch nicht Sympathie entscheiden, rät die Handwerkskammer, sondern Eignung.

Ist weder in der Familie noch unter den Angestellten ein geeigneter Nachfolger vorhanden, ist es wichtig, frühzeitig externe Kandidaten in den Blick zu nehmen. Eine gut durchdachte und geregelte Nachfolge ist für eine erfolgreiche Zukunft des Unternehmens essenziell.

Oberpfalz14.09.2020

Alle Eventualitäten einplanen

Wer ein Unternehmen führt, sollte rechtzeitig alle Eventualitäten einplanen. Deshalb empfiehlt die Handwerkskammer, unter anderem die Erbfolge frühzeitig und umfassend zu regeln. Trifft der Erblasser vorab keine testamentarische oder erbvertragliche Regelung, gehen Vermögen, Verträge und Schulden in der Erbfolge auf die gesetzlichen Erben über. Kommen mehrere Erben zusammen, spricht man von einer Erbengemeinschaft. Das Erbe geht auf alle über und diese müssen es gemeinschaftlich verwalten. Das kann zu Uneinigkeit und ungewollten Machtkämpfen führen.

Darüber hinaus kann eine ungenügende Altersvorsorge den Betriebsinhaber zwingen, bis ins hohe Alter weiterzuarbeiten. Oder er muss den Kaufpreis oder die Pacht für sein Unternehmen so hoch ansetzen, dass es für den Jungunternehmer ökonomisch schwierig wird, den Betrieb weiterzuführen. Frühzeitig vorzusorgen kann Gold wert sein.

Das gilt übrigens auch für Jungunternehmer. Um für das Alter abgesichert zu sein, rät die Handwerkskammer insbesondere jungen Handwerkern, sich eigenverantwortlich eine zusätzliche private Altersversorgung aufzubauen.

Nicht die Katze im Sack kaufen

Wer ein Unternehmen übernehmen möchte, sollte sich vorab gründlich informieren. Wichtig sind laut Handwerkskammer unter anderem folgende Bereiche: Warum möchte der Eigentümer sein Unternehmen übergeben? Was für Leistungen bietet das Unternehmen? Wie sieht es aus mit der Bausubstanz und dem technischen Stand von Maschinen und Einrichtung? Wie steht es um Altlasten? Wie ist die Kundenstruktur? Wer sind die Mitarbeiter? Wie entwickeln sich Umsatz und Gewinn? Wie sieht es mit der Eigenkapital- und Umsatzrentabilität aus?

Damit sich der Interessent ein umfassendes Bild von der Gesamtsituation des Betriebes machen kann, benötigt er zudem allerlei Unterlagen, etwa die Bilanzen der letzten Jahre, Kundendateien und Verträge.

Finanzierung und Fördermöglichkeiten

Am Geld muss es nicht scheitern. Es gibt eine Reihe an Fördermöglichkeiten für diejenigen, die sich selbstständig machen einen Handwerksbetrieb übernehmen oder neu gründen wollen. Bund und Land bieten öffentliche Fördermittel in Form von zinsgünstigen Darlehen. Darüber hinaus fördert die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen eine Existenzgründung mit einem Gründungszuschuss. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bietet sogenannte Vorgründungs- und Nachfolgecoachings an. Besteht ein junges Unternehmen seit maximal zwei Jahren, kann man beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle online das Förderprogramm "Förderung unternehmerischen Know-hows" beantragen.

Die Handwerkskammer weist darauf hin, dass alle Fördermittel "vor Vorhabensbeginn" beantragt werden müssen. Zudem muss der Existenzgründer belegen, dass sein Vorhaben dauerhaft und tragfähig ist, etwa durch das Vorlegen eines Businessplans.

Frühzeitige Planung und Unterstützung von außen können also viel bewirken. Beratung gibt es mitunter durch die Handwerkskammer, diverse Handwerksverbände, aber auch beim Steuerberater, Notar oder Rechtsanwalt. Wer einen Nachfolger für seinen Betrieb sucht, kann bei der Betriebsbörse der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz fündig werden.

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