Vermögenswirksame Leistungen sind eine Förderung, durch die Arbeitnehmer zusätzliches Geld vom Arbeitgeber erhalten. Der Anspruch auf diese Zusatzleistungen ist oftmals in Tarifverträgen geregelt, können aber auch eine freiwillige Zulage des Arbeitgebers sein. Auch Azubis können diese Zahlung nutzen. Der Betrag liegt zwischen 6 und 40 Euro monatlich. Da die vermögenswirksamen Leistungen als Sparanlage gedacht sind, werden sie nicht jeden Monat mit dem Gehalt auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen, sondern separat angelegt und gespart.
Der Arbeitnehmer kann zwischen folgenden Anlageformen wählen:
- Ein Bausparer
- Ein Sparplan bei der Bank
- Aktienfonds
- Eine Lebensversicherung
Zudem besteht die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen mit einer Riester-Rente zu kombinieren und die Zusatzzahlung so als Altersvorsorge anzulegen.
Anspruch und Voraussetzungen
Sind vermögenswirksame Leistungen nicht in einem Tarifvertrag geregelt, gelten sie als freiwillige Zusatzzahlung des Arbeitgebers. Deshalb muss zuerst geklärt werden, ob überhaupt ein Anspruch auf diese Leistungen besteht. Informationen dazu gibt die entsprechende Personalabteilung oder der Ausbilder. Hat der Auszubildende einen Anspruch, folgt Schritt zwei: der Abschluss eines Sparvertrages. Eine Kopie dieses Vertrags erhält der Arbeitgeber, der ab diesem Zeitpunkt monatlich den abgesprochenen Betrag auf das Konto oder an das Institut überweist, mit dem der Sparvertrag abgeschlossen worden ist.
Laufzeit und Grenzen
In der Regel bezahlt der Arbeitgeber sechs Jahre in den Sparfond ein, dann ruht die Geldanlage für ein Jahr. Nach dieser Laufzeit kann der Arbeitnehmer frei über das angesparte Geld verfügen – das heißt, er kann es sich entweder auszahlen lassen oder es erneut anlegen. Allergings gibt es bei den vermögenswirksamen Leistungen eines zu beachten: Es gibt eine Einkommensgrenze. Das zu versteuernde Gehalt darf die Summe von 17.900 Euro nicht überschreiten. Da die vermögenswirksamen Leistungen auf das Bruttogehalt angerechnet werden, werden auch sie versteuert.
Fazit: Sinnvoll anlegen und sparen
Vermögenswirksame Leistungen lohnen sich. über Jahre hinweg können sich Arbeitnehmer eine nicht unerhebliche Summe ansparen, ohne nennenswerte Eigenmittel investieren zu müssen. Ist der Vertrag einmal abgeschlossen, läuft der Prozess automatisch über sieben Jahre. Dann heißt es: Geld kassieren und gut investieren.
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