Der Buchhaltung der Betriebe, an denen er beteiligt war, legte er zwischen 2011 und 2014 diverse Rechnungen verschiedener Firmen vor. Die darin aufgeführten Leistungen waren allerdings nie erbracht worden. Die zu zahlenden Rechnungsbeträge wurden dabei auf seine Privatkonten in Deutschland und Spanien überwiesen. Damit nicht genug: Auch Kundenschecks, die im Unternehmen eingingen, löste er auf seine Privatkonten und die Konten seiner Ehefrau ein. Die Staatsanwaltschaft errechnete hier einen Gesamtbetrag von 487 005 Euro. Aufgeflogen waren die Unregelmäßigkeiten bei einer Betriebsprüfung.
Als 2014 die Steuerfahndung mit einem Durchsuchungsbeschluss bei ihm vor der Türe stand, räumte der Geschäftsmann die Steuerhinterziehungen sofort ein und übernahm die alleinige Verantwortung. Wohl auf Anraten seines Verteidigers Rainer Spatscheck (München) und in der Hoffnung, dass ihm ein längerer Gefängnisaufenthalt erspart bleiben könnte, glich er in der Folgezeit die Steuerschulden mit Hilfe eines Kredits vollständig aus. Zudem zeigte das durch seine Betrügereien geschädigte Unternehmen kein Strafverfolgungsinteresse, nachdem es sich mit dem Angeklagten intern über die Rückzahlung der veruntreuten Gelder geeinigt hatte.
Vor der Wirtschaftsstrafkammer nannte der Angeklagte als Motiv den Aufbau einer Art Altersvorsorge. In ihrer Urteilsbegründung attestierte die Gerichtsvorsitzende dem Angeklagten erhebliche kriminelle Energie und professionelles Vorgehen. Bei zwei der abgegebenen unrichtigen Steuererklärungen handle es sich jeweils um einen "besonders schweren Fall", da der Einzelschaden bei über 50 000 Euro liege. Auch habe er die Untreue zulasten des von ihm geführten Unternehmens gewerbsmäßig betrieben.
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