Autohändler aus Oberpfalz muss drei Jahre ins Gefängnis: Totalschaden für Autohändler

Regensburg
15.05.2015 - 00:00 Uhr

Er bestellte immer weiter Fahrzeuge, obwohl sein Unternehmen längst in finanzieller Schieflage war. Für dreieinhalb Jahre muss ein Oberpfälzer Autohändler dafür hinter Gitter. Er wählte zur Firmenrettung den falschen Weg.

Am Mittwoch wurde der heute 46-jährige frühere Geschäftsführer mehrerer Autohäuser, einer Leasinggesellschaft und eines Autoverleihs nebst Handel und Tankstelle wegen Betrugs in 13 Fällen, sowie vorsätzlicher Insolvenzverschleppung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Damit folgte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richterin Elke Escher dem Antrag des Verteidigers. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und zehn Monate gefordert. Weitere Vorwürfe des Betrugs in drei Fällen, sowie der Untreue und des vorsätzlichen Bankrotts wurden vorher eingestellt. Wie berichtet hatte der Angeklagte, ein gelernter Kfz-Mechaniker, die Unternehmensgruppe vor rund 20 Jahren von seinem schwer erkrankten Vater übernommen. Diese stand zu diesem Zeitpunkt bereits mit etlichen Millionen Euro bei den Banken in der Kreide.

Bei seinem Versuch, das Unternehmen zu erhalten, wurde der Angeklagte nach Darstellung seines Verteidigers zum Spielball der Banken. Diese wollten unter allen Umständen eine Insolvenz verhindern und damit einen Millionenverlust vermeiden. Obwohl der angegliederte Autoverleih bereits 2010 pleite war, ging der Angeklagte erst zwei Jahre später - statt innerhalb der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Drei-Wochen-Frist - zum Insolvenzgericht.

Im oberen Preissegment

Obwohl ihm die Schieflage des Betriebes längst bekannt sein musste, orderte er bis 2012 noch insgesamt 211 Neufahrzeuge eines Herstellers im oberen Preissegment. Im Zeitraum von nur drei Wochen bestellte und erhielt er 26 dieser Fahrzeuge im Gesamtwert über 900 000 Euro, die er schließlich nicht mehr bezahlen konnte. Überdies schloss er mit über in ganz Bayern verstreute Kunden - ausnahmslos Autohäuser - Kaufverträge ab und ließ sich den Kaufpreis im Voraus bezahlen. Zu einer Auslieferung kam es jedoch nicht. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Gesamtschaden von 2,15 Millionen Euro aus. Hinzu kommen 450 000 Euro für die vom Angeklagten weiterhin bestellte 13 Fahrzeuge, die aber nicht ausgeliefert wurden, als sogenannter Gefährdungsschaden.

Schlaflos, depressiv

Bei der Strafzumessung honorierte die Wirtschaftsstrafkammer das frühe Geständnis des Angeklagten, wodurch ein langwieriger Prozess vermieden wurde, sowie sein bislang straffreies Leben. Auch konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte - der nur über marginale betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügt - unter hohem psychischem Druck stand und damit seine Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert war. Sein Verteidiger hatte ärztliche Atteste eingeführt, denen zu Folge sein Mandant seit Jahren unter dauerhafter Schlaflosigkeit mit einhergehender Depressionen litt.

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