Sechs Jahre für Sextäter

Schwandorf
16.06.2017 - 20:10 Uhr

Ganz zum Schluss hörte man erstmals seine Stimme. Der Sexualtäter entschuldigte sich und ersuchte darum, seinen Opfern möge die Bitte um Vergebung übermittelt werden. Dann bekam der Angeklagte (48) sechs Jahre Haft. Als Kinderschänder gebrandmarkt, wird er es schwer haben unter Mitgefangenen.

Schwandorf/Amberg. Das verbrecherische Treiben geschah über Jahre hinweg. Hätten sich die damals im Kindesalter befindlichen Opfer Nachbarn offenbart, wäre wohl damals sofort eingeschritten worden. Doch das taten sie in dem kleinen Dorf an der Grenze zum Kreis Amberg-Sulzbach nicht. Die Mädchen schwiegen. Denn ihr Peiniger hatte gedroht, es könnte durchaus "etwas passieren", wenn sie jemandem von seinen sexuellen Übergriffen erzählen würden.

Decken an die Fenster

Der heute 48-Jährige war, wenn man so wollte, der Hausfreund. Er zog Anfang des letzten Jahrzehnts mit in die 300-Einwohner-Ortschaft, als sich eine Familie dort niederließ. Nicht in die gleiche Wohnung. Aber in gleich gegenüberliegende Räume. Er stand mit Rat und Tat zur Seite, gab auch Geld in die nicht üppig gefüllte Kasse der Leute. Dann kam auch noch ein Mädchen hinzu, das keinen Platz im Haus seiner leiblichen Mutter hatte.

Eine Pflegetochter, gerade einmal sieben Jahre alt und in seiner neuen ärmlichen Bleibe fast noch erbärmlicher dran als zuvor. Der Hausfreund brachte die Kinder zu Bett, er nahm sie mit zu sich in die Wohnung. Dort wurden Fenster mit Decken zugehängt, damit keiner sehen konnte, was sich dahinter vollzog. Es waren Missbrauchshandlungen der übelsten Art. 17 Fälle waren jetzt vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts angeklagt. Der Beschuldigte gestand sie alle. Nicht selbst. Er ließ seinen Anwalt reden. In Wirklichkeit waren es aber wohl weit mehr als 17 Taten in den Jahren zwischen 2002 und 2008.

Die Richter schickten den 48-Jährigen für sechs Jahre hinter Gitter. Sein Geständnis wurde ihm mildernd angerechnet. Allerdings: Das Urteil musste zwingend nach einer damals geltenden Rechtsprechung gefällt werden. Nach heute gültigen Gesetzen wäre die Strafe ungleich höher ausgefallen. Die Kammer entsprach damit weitgehend dem Antrag von Staatsanwältin Dr. Barbara Tutsch. Die Rechtsanwältinnen Mandana Mauss (Augsburg) und Sandra Gierl (Schwandorf) vertraten im Prozess die Interessen der heute 21 und 23 Jahre alten Opfer. Beide Juristinnen führten den Richtern vor Augen, wie sehr die jungen Frauen bis heute traumatisiert sind von den Verbrechen eines Mannes, der ihnen stets als "Onkel" präsentiert worden war.

Ermittlungen gegen Mutter

Verteidiger Tobias Konze (Weiden) räumte in seinem Schlussvortrag ein, dass sein Mandant für längere Zeit büßen müsse und dies auch eingesehen habe. Der 48-Jährige Täter will jetzt jeweils 5000 Euro an die Geschädigten zahlen. Doch das wird dauern. Gegen die Mutter und Pflegemutter der damaligen Opfer wird ermittelt. In der zweitägigen Verhandlung wurde deutlich, dass sie von den Übergriffen ihres Bekannten Kenntnis hatte - und ihn dennoch gewähren ließ.

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