Wie das Landratsamt mitteilte, sind die eingereichten Antragsunterlagen nach dem Ergebnis der fachlichen Vorprüfung vollständig und geeignet für ein wasserrechtliches Verfahrens.
Die Firma Albflor ist eine Tochtergesellschaft der Naabtaler Milchwerke GmbH & Co. KG (Privatmolkerei Bechtel). Die geplante Abwasserbehandlungsanlage wird derzeit neben der kommunalen Kläranlage zwischen Deiselkühn und Irrenlohe auf dem freien Feld errichtet.
Über vier Millionen Liter
Die Abwasserbehandlungsanlage besteht aus der Vorbehandlung des Abwassers mit einer Flotationsanlage, einer biologischen Abwasserreinigung im SBR-Verfahren mittels vier Reaktoren mit nachgeschalteter Ablauffiltration, einem Ablaufspeicher und einer Ablaufmessung zur geregelten Ableitung in die Vorflut (Naab), über Schlammspeicherung und Schlammentwässerung. sowie über Büro- und Sozialgebäude.
Die Abwasserbehandlungsanlage wird für eine täglich zu behandelnde Abwassermenge von maximal 4200 Kubikmeter (4,2 Millionen Liter) bemessen. Dabei geht die Planung von einem Spitzenvolumenstrom von 210 Kubikmeter (210 000 Liter) in der Stunde aus.
Die Einleitung des gereinigten Abwassers in die Naab erfolgt auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 535 im Gemeindegebiet der Großen Kreisstadt Schwandorf, Gemarkung Fronberg. Mit dem Betrieb der Anlage soll unmittelbar nach der Errichtung begonnen werden.
Unterlagen einsehen
Die Antragsunterlagen über das Vorhaben liegen im Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Straße 80, 92 421 Schwandorf, Zimmer-Nr. 235, im Rathaus, Zimmer 111 des Marktes Schwarzenfeld, Viktor-Koch-Str. 4, 92 521 Schwarzenfeld und im Rathaus der Großen Kreisstadt Schwandorf, Spitalgarten 1, 92 421 Schwandorf in der Zeit vom 25. Januar bis 25. Februar zur Einsicht aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 10. März, schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Schwandorf, im Rathaus des Marktes Schwarzenfeld und im Rathaus der Großen Kreisstadt Schwandorf Einwendungen erheben. Die Einwendung muss dem geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen.
Der Erörterungstermin findet am 28. April um 9.30 Uhr im Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, Raum U 057 I, statt.
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