In bestimmten Branchen sei eine Sofortmeldung vor Beschäftigungsbeginn zu erstellen und zu übermitteln. Hermann wies auch auf die Mitführungspflicht eines Ausweises für alle Beschäftigten in diesen Branchen hin. Neu sei, dass die bisherige Abgabe eines Lohnnachweises in Papierform durch den digitalen Lohnnachweis abgelöst wird.
Während einer Erprobungsphase müssen für die Meldejahre 2016 und 2017 sowohl der bisherige als auch der digitale Nachweis parallel übermittelt werden. Ab 2018 gebe es nur noch den digitalen Lohnnachweis.
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