Vohenstraußer Brauereigeschichte: Hopfen und Malz fast verloren

Vohenstrauß
22.01.2016 - 17:36 Uhr

Seit 500 Jahren gibt es in Bayern ein Reinheitsgebot für Bier. Die Vohenstraußer haben den Gerstensaft jedoch schon davor hergestellt. In der Großgemeinde gab es auch einige Brauereien. Heute ist nur noch eine übrig.

Früher gab es in Vohenstrauß einige Brauereien. Heute kommt nur noch aus dem Behringer-Brauhaus das berühmte Weißbier. Bild: tss

Um 1390 hatte der Landgraf zu Leuchtenberg ein "Tafernrecht zu Lennesrieth" verliehen, informiert Heimatforscher Karl Ochantel im aktuellen "Streifzüge"-Band des Heimatkundlichen Arbeitskreises (HAK). 1450 hatte Vohenstrauß "Zehentrecht an Gerste zu Oberlind". 1512 kauften Bürger Malz in Waidhaus. Ein Brand vernichtete 1550 das Brauhaus. Am 2. Juni 1707 war an der Bahnhofstraße das Weiße Brauhaus fertig - die erste Weißbierbrauerei in der Pfalzgrafenstadt. 36 Bürger beteiligten sich an der Finanzierung.

Heute Zoiglwirtschaft

Als 1886 die Eisenbahn nach Vohenstrauß kam, wurde das Gebäude in den Gasthof "Zur Eisenbahn" umbenannt. Im Volksmund hieß es aber weiterhin "Brauhaus Wolf ". Ab 1921 produzierte Brauereibesitzer Wolfgang Mühlhofer noch etwas mehr als 20 Jahre lang Weißbier. In den 1950er Jahren kaufte die damalige Brauerei Balk aus Kleinschwand das Haus. Heute ist darin die Zoiglwirtschaft "d'Eisenbahn" untergebracht. Heiner Aichinger widmet sich in den aktuellen "Streifzügen" unter dem schönen Titel "Ausgetrunken" verschwundenen Kleinbrauereien. Dazu gehört auch die Brauerei Krieger in Böhmischbruck. Der HAK-Vorsitzende hat dazu einen Antrag auf Neubau aus dem Jahr 1896 ausfindig gemacht. Seit 1902 gab es einen Dampfkessel zum Antrieb der Maschinen. 1986 wurde der Betrieb eingestellt und das Gebäude abgerissen. Heute sind nur noch Restmauern zu sehen.

Die Brauerei Würschinger samt Bierstube gibt es seit 19 Jahren nicht mehr. Der "Straußenwirt" war ein beliebter Treffpunkt. Büttnermeister Lorenz Würschinger hatte 1883 das Haus gekauft. Ab 1951 stellte der Landwirt und Büttner Lorenz Würschinger im Kommunbrauhaus Bier her. "Nach Angaben des letzten Besitzers Ludwig Würschinger begann man etwa 1956 mit dem Brauen im Haus an der Pfarrgasse. Am 25. Februar 1997 wurde der letzte Sud gebraut, ausgeschenkt und später auch das Gasthaus geschlossen", weiß der HAK-Chef. Jetzt steht das Anwesen leer.

Die Schlossbrauerei Waldau "dürfte die älteste sein", vermutet Aichinger. Bereits 1740 ist vom "Weißbier-Verschleiß nach Tirschenreuth" die Rede. Im Urkataster von 1843 steht unter der Hausnummer 63 ein "Bräuhaus mit realer Bräu- und Branntweinbrennerei". Es stand direkt am Schlossweiher (heute älteres Wohnhaus). Haus 60 war ein "Wirts- und Malzhaus mit realer Tavernwirts- und Metzger- und Mulzgerechtigkeit". Den Brand von 1843 hatte dieses Brauhaus unbeschädigt überstanden. Aichinger hat außerdem herausgefunden, dass zwischen 1843 und Anfang des 20. Jahrhunderts das Brauhaus an der Stelle von Nummer 60 neu gebaut worden sein muss.

1993 abgerissen

1881 kaufte Franz Felix Minnerow das Gut und baute im November 1884 einen Dampfkessel in der Brauerei ein. 1901 erwarb der spätere Porzellanfabrikant Johann Seltmann das Schloss samt Brauerei und Ziegelhütte. Er verkaufte es 1937 an die Familie von Heemskerck, die es heute noch besitzt. Das neue Brauhaus wurde im Sommer 1993 bei der Dorfplatzerneuerung abgerissen, nachdem es noch einige Jahre als Getränkevertrieb der Kulmbacher Reichelbräu gedient hatte.

Die Geschichte der Brauerei Rasp datiert bis ins Jahr 1858 zurück, weiß Ochantel. Gründer war Johann Georg Bibel. 1871 erwarben Johann und Katharina Rasp aus Groschlattengrün bei Mitterteich den Besitz. Ihr Sohn Mathias war Brauer. Karl Rasp übernahm in den 1920er Jahren die Brauerei. Er starb am 1. Mai 1945 bei Bad Kreuznach.

Wolf-Bräu unerforscht

Seine Witwe Amalie Rasp erhielt 1949 die Konzession als Schankwirtschaft. Tochter Babette Rasp war mit Hans Ochantel verheiratet. Er hatte in der Schlossbrauerei Waldau gelernt. 1950 übernahm das Ehepaar die Wirtschaft. 1952 brauten sie zum letzten Mal selbst, danach kam das Bier aus Schwandorf. In Roggenstein gab es auch noch die Wolf-Bräu . Über die Geschichte der Brauerei ist aber nur wenig bekannt, bedauert Aichinger.

Heute wird in Vohenstrauß nur noch beim Behringer gebraut. Doch beinahe wäre es wegen Insolvenz und Rechtsstreitigkeiten auch damit vorbei gewesen. Seit Ende September 2012 stellt Karl-Heinz Fiebig das bekannte Weißbier her. Die Gaststätte am Marktplatz 35 ist legendär. Ein Schankrecht hat es wohl schon im 16. und 17. Jahrhundert gegeben, Der Waldauer Braumeister Johann Behringer kaufte 1888 das Gebäude. Brauerei und Wirtshaus existierten ab 1898.

Wortlaut des Reinheitsgebots von 1516

Zum 500. Geburtstag des Reinheitsgebots für Bier startet "Der neue Tag" eine eigene Serie. Der Erlass des bayerischen Herzogs Wilhelm IV. vom April 1516 hat folgenden Wortlaut:

"Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll. Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, daß forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die kein besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi ein Maß (bayerische = 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten = nicht ganz eine Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller (Heller = gewöhnlich ein halber Pfennig) bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll.

Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen. Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.

Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden. Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (enthält 60 Maß) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken. Gegeben von Wilhelm IV., Herzog in Bayern, am Georgitag zu Ingolstadt anno 1516." (Quelle: www.brauer-bund.de)

Die NT-Serie soll ein breites Themenspektrum abdecken, vom kleinen Kommunbrauer, der für den Eigenbedarf braut, bis hin zu nicht mehr existierenden Brauereien. Anregungen nimmt die NT-Redaktion in Vohenstrauß, redvoh@ derneuetag.de oder Telefon 09651/91180, gerne entgegen. (tss)

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