Das bewegte Leben von Friedrich B. beschäftigt noch heute die Justiz - Sohn klagt wegen Erbe: Vom Lateinlehrer zum Millionär

Weiden in der Oberpfalz
05.07.2014 - 00:00 Uhr

Zeit seines Lebens beschäftigte Lehrer Friedrich B. die Weidener Justiz. 1991 schmiedete seine geschiedene Frau ein Mordkomplott. Sie heuerte einen afrikanischen Asylbewerber an, der eigentlich in Haus und Garten arbeiten sollte. 4000 Mark, wenn der Ghanaer den pensionierten Studiendirektor auf seinem Rad vor einen Lkw stoße. "Affektstau nach Kampfehe", titelte der NT. Fünf Jahre Haft urteilte das Schwurgericht des Landgerichts.

Friedrich B., Studiendirektor a. D., verstarb 2010 in einem Weidener Seniorenheim. Bild: hfz

Auch die Zivilrichter kannten Friedrich B. Vormittags unterrichtete "der Frieder" Griechisch, Latein und Geschichte an einem Weidener Gymnasium. Am Nachmittag überwachte er den Fortschritt seiner Bauprojekte. Er baute viel, und er baute billig. Bauherren klagten über Mängel. Vor Gericht kam meist ein Vergleich heraus. Das Geld holte sich Friedrich B. bei den Handwerkern wieder. Prinzip: "Reich durch Mangel".

Friedrich B. war - freundlich formuliert - äußerst sparsam. In seinem Haus in Weiden-Ost hatte er als zusätzliche Einnahmequelle Mieter untergebracht. Als er 2010 starb, war er Millionär. Und auch das beschäftigt jetzt die Weidener Justiz. Ein Sohn fühlt sich von einer Berufsbetreuerin um einen Teil seines Erbes gebracht. Die Anwältin habe Geld verschwendet. Der Sohn klagt Schadensersatz in Höhe von rund 130 000 Euro ein. Die letzten Lebensjahre litt Friedrich B. an Demenz. Anfang 2007 fand er nicht mehr heim, irrte durch die Stadt. Zwei Millionen Euro in Immobilien und Wertpapieren umfasste sein Vermögen zu diesem Zeitpunkt. Die fünf Kinder konnten sich über die Vormundschaft nicht einigen. Das Amtsgericht setzt im Februar 2007 die Berufsbetreuerin ein.

11 000 Euro im Monat

Der Sohn stieß sich von Anfang an dem "exorbitanten" Honorar für den Pflegedienst. Friedrich B. wollte daheim betreut werden, nicht in einem Heim. Die Betreuerin engagierte dafür ein privates Pflegeteam aus dem Landkreis. Pflegerische Leistungen waren nicht nötig. Der alte Herr war körperlich fit. Aber er konnte nicht allein gelassen werden. Die 24-Stunden-Betreuung kostete 11 800 Euro im Monat. Der Sohn schlug günstigere Alternativen vor. Ganz so einfach war das laut Betreuerin aber nicht. Eine Agentur aus Pilsen war nicht zu erreichen. Die nächste wollte nach Ansicht der Lage nicht. "Euro Care" vermittelte schließlich einen holländischen Pfleger. Aber schon am ersten Abend rief Friedrich B. bei der Polizei an. Im Haus stehe ein Einbrecher. Das wiederholte sich an den vier Folgeabenden. Am Ende musste die Chefin des privaten Pflegeteams geholt werden, um den Senior zu beruhigen. Die Berufsbetreuerin hält ohnehin nicht viel von Billigdiensten. In einem anderen Betreuungsfall habe sie kürzlich eine volltrunkene Betreuungskraft angetroffen.

Aber auch mit dem 11 000-Euro-Service aus dem Landkreis klappte nicht alles. An einem Abend schrie und randalierte Friedrich B., bis der Mieter aus dem Obergeschoss Polizei und Notarzt holte. 24-Stunden-Betreuung? Zumindest an diesem Abend nicht. Aber, so die Anwältin: "Der alte Herr war nicht einfach."

Friedrich B., geboren in Winklarn, war Kriegsveteran. Nach dem Abitur musste er mit 19 Jahren an die russische Front, 1947 kehrte er mit 26 Jahren aus der Gefangenschaft im Ural heim. Ab 1955 unterrichtete er in Weiden alte Sprachen und Geschichte. Das Gymnasium bescheinigte ihm zum Abschied 1983 "eine ernste Berufsauffassung". Es folgte die Trennung von der inzwischen verstorbenen Mutter seiner fünf Kinder. Die Frau lebte zusammen mit 25 Hunden und 3 Katzen im Haus in Schirmitz, als sie 1991 die Mordpläne fasste. Auch ein Sohn war verwickelt. Für den 22-jährigen Studenten gab es Bewährung. Auch er ist jetzt unter den Erben, ist aber nicht der Kläger.

2007. Das Erbe schmolz. Auch, weil die Berufsbetreuerin die Wertpapiere (900 000 Euro) in einen Fonds umwandelte. Sie folgte damit dem Rat von Friedrich B.s langjährigem Bankberater. So könne man Abgeltungssteuer sparen. Der Sohn beziffert aber allein die Umtauschgebühr in den hauseigenen Fonds der Bank auf 35 000 Euro.

Am Ende doch im Heim

Richter Viktor Mihl hatte in einer ersten Verhandlung im Juni spekulative Zahlen moniert: Bevor man über einen Schaden verhandeln könne, müsse dessen Höhe feststehen. Der Pflegedienst ist ihm auch nicht zu teuer: "Es geht hier rein um den Willen des Betreuten, nicht um den des Erben." Am 11. Juli will er die Entscheidung verkünden.

Friedrich B. starb am 29. Mai 2010. Sein Wunsch wurde am Ende nicht erfüllt: Er stürzte im Garten und wurde nach längerem Klinikaufenthalt in einem Heim untergebracht.

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