Festplatz: Rechtsanwalt Linhart fordert Stadt zum sofortigen Handeln auf: Bürgerentscheid erzwingen

Weiden in der Oberpfalz
04.09.2012 - 00:00 Uhr

Es geht weiter rund beim Schicht'l, denn in der verfahrenen Situation beim Festplatz deutet sich kein Ausweg an. "Der Ball liegt bei der Stadt", betont Jürgen Linhart, der Anwalt von Sonja Schuhmacher und Gisela Helgath, die mit ihrem Eilantrag zum Festplatz- Bürgerbegehren beim Verwaltungsgericht einen wichtigen Teilerfolg erzielt haben.

Mit Argusaugen verfolgt Jürgen Linhart das "Treiben" der Stadt Weiden. Er wendet sich an die Kommunalaufsicht und betont, es sei aufgrund von Äußerungen von Vertretern der Stadt "aus Sicht des Bürgerbegehrens" zu befürchten, "dass die einstweilige Anordnung des Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg möglicherweise nicht zu vollständigen Durchsetzung gelangen könnte". Linhart beantragte bei der Regierung als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde "bereits jetzt, jeweils unverzügliche geeignete kommunalaufsichtliche Maßnahmen einzuleiten, falls die Stadt ihren Verpflichtungen nicht umfassend freiwillig nachkommt".

Linhart fordert auch die Stadt Weiden auf, "uns gegenüber verbindlich zu erklären und in geeigneter Weise nachzuweisen, dass lediglich bereits begonnene Bauarbeiten fortgesetzt und neue Bauabschnitte/-arbeiten nicht aufgenommen werden". Aus dem gesamten Vertragswerk, das als schwebenden unwirksam zu qualifizieren sei, dürften keinerlei Vollzugshandlungen wie etwa Zahlungen geleistet werden. "Ferner ist uns gegenüber nachzuweisen, dass Anstrengungen der Stadt unternommen werden, freiwillige Bauunterbrechungen zu erwirken." Auch solle die Stadt schildern, wie sie die zügige Durchführung des Bürgerentscheids "befördert".
Offen droht Linhart damit, dass er nach Ablauf der Frist anderenfalls seinen Mandantinnen raten müsste, zusätzlich zur bereits ergangenen Sicherungsanordnung "auch eine Regelungsanordnung zur Durchführung des Bürgerentscheids beim Verwaltungsgericht zu beantragen". Dies sehe die Rechtssprechung durchaus vor, wenn ohne die Zulassung des Bürgerbegehrens nicht mehr wiedergutzumachende Nachteile entstehen würden. Linhart weist die Stadt auch darauf hin, dass etwaige Beschlüsse des Stadtrats, die gegen das Sicherungsrecht verstoßen könnten, unverzüglich als rechtswidrig zu beanstanden und deren Vollzug auszusetzen seien.

Im Gespräch mit dem NT betont Linhart, dass der gordische Knoten, in dem der Festplatz gefangen sei, nur durchgeschlagen werden könne, wenn die Stadt möglichst schnell das Bürgerbegehren zu einem Bürgerentscheid mache. "Wir könnten den Bürgerentscheid auch erzwingen."

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