Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern sollte ein 40-jähriger Weidener am Mittwoch vor dem Jugendschöffengericht antreten. Nachdem der Angeklagte auch nach mehrmaligen Versuchen am Mobiltelefon nicht zu erreichen war, erließ der Vorsitzende Richter Thomas Weiß auf Antrag von Staatsanwältin Brigitta Biebl Haftbefehl.
Die Ladung sei dem Mann am 6. Mai geschickt und einen Tag später zugestellt worden, erklärte Weiß. Nach dem unentschuldigten Fehlen des Angeklagten mussten auch die Zeugen "ausgeladen" werden.
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