(uax/za) Die Tat liegt bereits einige Zeit zurück. Am Montag, 5. Juni, erstattete eine Frau bei der Kriminalpolizei in Weiden Strafanzeige wegen eines sexuellen Übergriffs auf ihre Tochter. Zu diesem sei es am Vortag im Weidener Stadtgebiet gekommen. Das Mädchen war zum Tatzeitpunkt jünger als 14 Jahre.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand ereignete sich die Straftat am Sonntag, 4. Juni, zwischen 18.45 Uhr und 19.45 Uhr. "Dem Festgenommenen, einem 18-jährigen Heranwachsenden, wird vorgeworfen, das Kind schwer sexuell missbraucht zu haben", berichtete Albert Brück vom Polizeipräsidium Oberpfalz in Regensburg am Donnerstag in einer Pressemitteilung. "Während der Tat war der Mann in Begleitung eines Jugendlichen, gegen den bislang keine Vorwürfe erhoben werden."
Polizist gibt den Tipp
Nach der Tat hätten sich die beiden Männer unerkannt vom Tatort entfernt. "Ermittlern der Kripo Weiden gelang es nun, den mutmaßlichen Täter zu identifizieren." Der entscheidende Hinweis kam laut Polizeisprecher Brück von einem Beamten einer Polizeiinspektion aus dem Landkreis Neustadt/WN. Polizisten nahmen den Tatverdächtigen aus dem Landkreis am Dienstagvormittag fest. In einem weiteren Schritt sei es gelungen, dessen Begleiter zu identifizieren: einen Jugendlichen, ebenfalls aus dem Landkreis Neustadt/WN.
Haftbefehl erlassen
Am Mittwoch erließ der Ermittlungsrichter am Amtsgericht in Weiden Haftbefehl gegen den 18-Jährigen. Der Mann wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. "Die umfangreichen Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Weiden zu den genauen Tatumständen dauern an", betont Polizeisprecher Albert Brück. Auf Nachfrage erläuterte der Beamte, warum die schwere Straftat erst jetzt nach der Festnahme den Medien mitgeteilt worden ist. Die Polizei habe Fahndungsansätze gehabt und auf einen öffentlichen Aufruf zunächst verzichtet, auch um die Täter nicht zu warnen. In einem nächsten Schritt wäre es zu einem Fahndungsaufruf gekommen. Der Erfolg ihrer Vorgehensweise gebe den Fahndern nun Recht.
Mit Details zu den Umständen der Straftat hält sich die Polizei bedeckt, vor allem, um das minderjährige Opfer anonym zu halten und dadurch zu schützen. Nur so viel: Das Kind sei zwischen 10 und 14 Jahre alt und körperlich weitgehend unverletzt geblieben. Der Missbrauch habe sich in einem "öffentlich zugänglichen Gebäude" ereignet.













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