Schwabach. Auch in der bayerischen evangelischen Landeskirche ist künftig die Segnung von homosexuellen Paaren offiziell erlaubt. Die Landessynode, das Kirchenparlament der rund 2,4 Millionen Protestanten im Freistaat, fasste in der Nacht auf Donnerstag in Schwabach einen entsprechenden Beschluss. Nach einer kontroversen Debatte votierten in einer geheimen Abstimmung 72 Synodale für die Einführung einer solchen Segnung, 21 dagegen, zwei enthielten sich. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Bayern begrüßt die Entscheidung der Landessynode als einen "Schritt hin zur Akzeptanz und Anerkennung".
Unterschiedliche Regelung
In den meisten der bundesweit 20 evangelischen Landeskirchen können sich gleichgeschlechtliche Paare in einem Gottesdienst öffentlich segnen lassen. Handhabungen und Regelungen dazu unterscheiden sich allerdings mitunter erheblich. In manchen Landeskirchen wird die Segnung Homosexueller einer Trauung gleichgestellt. In anderen ist sie keine offizielle Amtshandlung. Ende November sprach sich die an die bayerische Landeskirche angrenzende Landeskirche Württemberg gegen die Segnung homosexueller Paare aus.
Der Abstimmung in der bayerischen Landeskirche war eine jahrelange Debatte vorausgegangen: Gegner begründeten ihre ablehnende Haltung mit entsprechenden Bibelpassagen, die ihrer Meinung nach nicht mit Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren vereinbar sind. In der nun geltenden Praxis wird daher auch diese Meinung berücksichtigt: Die Pfarrer sollen ihrem Gewissen verpflichtet sein und dürfen es daher auch ablehnen, solche Segnungen vorzunehmen. Außerdem wird für homosexuelle Paare nicht der Begriff "Trauung" verwendet wie für heterosexuelle.
Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm erklärte, dass es sich um eine "schwierige, emotionale Frage" gehandelt habe, die die Synodalen auf geschwisterliche Art und Weise behandelt hätten. Er sei daher dankbar und stolz auf seine bayerische Landeskirche, betonte der Bischof, der ein Befürworter solcher Segnungen ist. Den Gegnern zollte er "großen Respekt". Bedford-Strohm, der auch Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist, bat sie, weiter so engagiert in der Kirche mitzuarbeiten. Der Vizepräsident der Landessynode, Walter Schnell, sprach von einem "wichtigen Schritt in die Zukunft". Die Debatte sei "ernsthaft, respektvoll und niveauvoll" gewesen.
Der LSVD bedauert, dass bei homosexuellen Paare nicht von "Trauungen" gesprochen wird: "Gleichgeschlechtliche Paare sind ebenso durch das Band der Liebe und der gegenseitigen Verantwortung verbunden." Ihre Verbindung verdiene daher auch den gleichen Respekt. "Die Landeskirche in Bayern muss diese Gleichwertigkeit auch anerkennen und nun dafür sorgen, dass die zu erarbeitende liturgische Ordnung zur Ausgestaltung der Segnungsgottesdienste der der Traugottesdienste gleicht", forderte Markus Apel, Landesvorstand des LSVD Bayern.
"Endliche Rechtssicherheit"
Die Nürnberger Pfarrerin Silvia Jühne, eine der Sprecherinnen des Lesbisch-Schwulen Konvents in der Landeskirche, begrüßt die Entscheidung der Synode. Nun gebe es endlich Rechtssicherheit, sagte sie dem Evangelischen Pressedienst . Dass Pfarrerinnen und Pfarrer die Segnungen von homosexuellen Paaren auch ablehnen können, sei "eine Einschränkung, die hoffentlich nur von begrenzter Dauer ist". Als die Frauenordination in Bayern eingeführt worden sei, hätten sie Pfarrer aus Gewissensgründen ebenfalls verweigern können - inzwischen stelle sie niemand mehr infrage.
"Fürther Erklärung"
"Der Synode ging es wohl um einen Kompromiss mit den konservativen Kräften, die die Segnung homosexueller Paare aus ihrem Bibelverständnis heraus ablehnen", sagte Jühne. Sie verstehe den Kompromiss. Die Argumentation der Gegner könne sie jedoch nicht nachvollziehen. Bisher galt in die "Fürther Erklärung", die die Landessynode 1993 verabschiedet hatte. In ihr wird betont, dass die Kirche zwar an der Ausgrenzung Homosexueller schuldig geworden sei, dass öffentliche Segenshandlungen für homosexuelle Paare aber nicht möglich seien.
Bei der katholischen Kirche ist die Ehe Mann und Frau vorbehalten. Eine öffentliche Segensfeier gleichgeschlechtlicher Paare gibt es nicht. Das kann auf Bistums- oder Bundesebene auch nicht beschlossen werden. Für die kirchliche Eheschließung Homosexueller müsste das Kirchengesetz geändert werden - und das kann nur in Rom erfolgen. Somit hat der Papst auch für die katholische Kirche in Bayern in dieser Frage das letzte Wort.
Ich bin sehr stolz auf meine bayerische Landeskirche für die Art, wie diese Diskussion geführt worden ist.Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm
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