12.08.2026 - 04:02 Uhr

15 Messerstiche im Elektrofachmarkt - Urteil erwartet

Der Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt. Ein 30-Jähriger soll einen Angestellten mit 15 Messerstichen schwer verletzt haben. Heute wird das Urteil erwartet.

Der Angeklagte hatte den Angestellten eines Elektrofachmarktes aus dem Nichts heraus angegriffen. (Archivfoto) Bild: Stefan Puchner/dpa
Der Angeklagte hatte den Angestellten eines Elektrofachmarktes aus dem Nichts heraus angegriffen. (Archivfoto)

Er hat einen Angestellten eines Elektrofachmarktes in Ulm mit einem Küchenmesser schwer verletzt. Doch warum? Vor dem Landgericht Ulm wird heute ein Urteil erwartet. Der mutmaßliche Täter, ein 30 Jahre alter Mann aus Eritrea, hatte den Angriff auf den Angestellten, der in der Abteilung für Mobiltelefone arbeitete, gestanden. Er habe aus „Frust, Wut und Verzweiflung gehandelt“, ließ er über seinen Verteidiger wissen.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord und schwere Körperverletzung vor. Er soll Mitte Januar den Angestellten mit 15 Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben. Auch zwei Kollegen des Mannes wurden verletzt. Der 30-Jährige und sein Opfer kannten sich nicht.

Der 30-Jährige war nach der Tat aus dem Geschäft geflüchtet, dann aber von der Polizei gestellt worden. Als er laut Polizei das Messer nicht niederlegen wollte und stattdessen auf die Beamten losging, wurde er niedergeschossen und schwer verletzt. Er sitzt seit Januar in Untersuchungshaft.

Angeklagter polizeibekannt - Ausweisung scheiterte

Der 30-Jährige reiste 2017 nach Deutschland ein und geriet seitdem schon mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt. Er wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter und vollendeter gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs sowie Sachbeschädigung verurteilt.

Der Eritreer hat seit 2023 keinen Flüchtlingsstatus mehr. Im Januar 2024 beantragte das Regierungspräsidium Tübingen seine Ausweisung. Diese scheiterte. Erst im vergangenen Dezember - also kurz vor der Tat in Ulm - wurde der 30-Jährige aus dem Gefängnis entlassen und stand seither unter Führungsaufsicht.

© dpa-infocom, dpa:260812-930-516351/1

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