München
11.01.2021 - 10:04 Uhr

28 Landkreise und Städte in Bayern von 15-Kilometer-Regel betroffen

Unter den betroffenen Kreisen und Städten sind am Montag auch zwei in der Nordoberpfalz. Die Menschen dort dürfen sich nur noch 15 Kilometer weit von ihrem Wohnort wegbewegen, wenn kein triftiger Grund vorliegt.

Die 15-Kilometer-Regel gilt laut den Zahlen vom RKI am Montag auch in der Stadt Weiden. Archivbild: Gabi Schönberger
Die 15-Kilometer-Regel gilt laut den Zahlen vom RKI am Montag auch in der Stadt Weiden.

28 Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern sind nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) von der Beschränkung der Bewegungsfreiheit betroffen. Nach der seit Montag geltenden Regelung dürfen Menschen sich nur noch 15 Kilometer weit von ihrem Wohnort wegbewegen, wenn die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen mehr als 200 beträgt.

Den höchsten Wert in Bayern verzeichnete am Montag der Landkreis Passau mit 341,5, gefolgt von den Landkreisen Berchtesgadener Land (338,0) und Wunsiedel im Fichtelgebirge (331,7). Betroffen sind laut RKI auch die Kreise Kulmbach, Deggendorf, Coburg, Kronach, Rottal-Inn, Bayreuth, Regen, Roth, Donau-Ries, Cham, Tirschenreuth, Lichtenfels, Weißenburg-Gunzenhausen, Miesbach, Freyung-Grafenau, Dingolfing-Landau und Haßberge. Ebenfalls über einer 7-Tage-Inzidenz von 200 liegen demnach die Städte Coburg, Passau, Landshut, Hof, Fürth, Weiden in der Oberpfalz, Rosenheim sowie Ingolstadt.

Die bayerische Staatsregierung hatte die Einschränkung der Bewegungsfreiheit vergangene Woche beschlossen, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zurückzudrängen. Eine Entfernung von mehr als 15 Kilometer vom Wohnort ist in Hotspots dann nur noch erlaubt, wenn triftige Gründe vorliegen, etwa die Fahrt zur Arbeit oder zum Einkaufen, nicht aber touristische Tagesausflüge.

Deutschland und die Welt11.01.2021
Bayern10.01.2021

Zahlen Robert Koch-Institut

 
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