Das Bistum Regensburg stellt sich auf die anstehende Wiedereröffnung der Kirchen ab 4. Mai. In "diözesanen Anweisungen für die Liturgie" beschreibt das Bistum auf sechs Seiten detailliert, wie katholische Gottesdienste und Feiern in Einklang mit den Corona-Auflagen abzulaufen haben.
So gibt der Text, den Generalvikar Michael Fuchs am Mittwoch vorgestellt hat, genau vor, wie der Zugang zur Kirche geregelt wird, um die Abstandsregeln einzuhalten: "Da eine Beschränkung unerlässlich ist, muss auf eine geeignete Festlegung der zur Teilnahme Berechtigten geachtet werden. Dies kann durch telefonische Anmeldung, Teilnahmekarten oder ähnliches erfolgen", heißt es in dem Werk.
Die Erstkommunionfeiern sollen nicht vor dem 31. August abgehalten werden, die Firmungen werden komplett auf das kommende Jahr verschoben. Chorgesang soll es bis auf weiteres nicht mehr geben. Auch der Volksgesang sollte aufgrund des erhöhten Partikelausstoßes beim Singen stark reduziert werden. Auch Bittgänge und Prozessionen, etwa zu Fronleichnam wird es in diesem Jahr nicht mehr geben.
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