Der Leiharbeiter (bisher ausgerechnet bei BMW tätig) klagte vor der 2. Zivilkammer am Landgericht Amberg auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung durch diese Vorfälle habe er seinen Job verloren. „Ich kann nicht mehr arbeiten.“ Derzeit befindet sich der 37-Jährige aufgrund seiner psychischen Probleme in stationärer Behandlung. Auch die Verhandlung verlässt er kurzzeitig unter Tränen.
Der BMW-Händler aus der Region verfolgt die Schilderungen mit stoischer Miene. Er hat im Vorfeld eine Untersuchung des Fahrzeugs auf eigene Kosten angeboten, weil er der Ursache des zweifachen Fahrzeugbrandes selbst gern auf den Grund gegangen wäre. Dies war von Klägerseite abgelehnt worden. Möglicherweise kommt es jetzt doch zu einem Gutachten: Die Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Markus Fillinger erließ einen Beweisbeschluss, wonach der Kfz-Sachverständige Prof. Dr. Hans Bäumler aus Gebenbach gemeinsam mit einem Experten für Brandanalyse das Wrack untersuchen soll. Zumindest der zweite ausgebrannte BMW existiert noch und steht bei einem unbeteiligten Autohändler in Wackersdorf.
Was war geschehen? Der Leiharbeiter schildert, wie er im August 2017 einen gebrauchten BMW 1er 118d Diesel bei dem Händler gekauft habe. Im Februar 2018 sei das Auto routinemäßig beim Service gewesen. Am Tag nach der Abholung sei auf dem Weg zur Arbeit Rauch aus dem Motorraum gequollen. Das Fahrzeug brannte aus. Totalschaden.
Der Kläger kaufte sich wieder einen BMW gleichen Typs beim gleichen Händler. Nachdem mehrfach die Fehlermeldung „Rückhaltesystem gestört“ aufgeleuchtet habe, habe er den Wagen im April 2018 in die Werkstatt gebracht. Und wieder sei am Folgetag Rauch im Fahrerraum aufgestiegen. Das alles spielte sich bei Tempo 140 auf der A 93 zwischen Schwandorf-Süd und Teublitz ab, wieder auf dem Weg zur Arbeitsstätte: dem BMW-Werk in Regensburg.
„Ich hatte Angst zu ersticken“, sagt der Fahrer. Er habe noch überlegt, aus dem Wagen zu springen, aber Angst gehabt, überfahren zu werden. Als er die Fenster herunterließ, habe sich der Rauch – „unterschiedlicher Farbe“ – noch verstärkt. „Alle Lichter an Bord haben geblinkt wie ein Weihnachtsbaumschmuck.“ Aufgrund der Flammen, die unter dem Fahrersitz hervor schlugen, habe er die Beine auf das Armaturenbrett gelegt. Der Motor sei abgestorben und das Auto an die Leitplanke ausgerollt.
Jetzt will der 37-Jährige 5000 Euro. Dazu 8200 Euro, weil die Teilkasko den materiellen Schaden nur teilweise – mit 16 000 Euro – erstattet hat. Obendrauf kommen noch Kosten für Feuerwehr, Leitplanke und Abschleppen von 3300 Euro. Und außerdem beantragt sein Anwalt einen „Feststeller“, wonach der Autohändler für alle künftigen Schäden gerade stehen müsste.
Sollten sich die Parteien nicht doch noch außergerichtlich einigen, werden die Gutachter das Wrack auseinandernehmen. Richter Fillinger schätzt die Chancen als relativ gut ein, dass die Ursache festgestellt werden kann. „Mich würd’s ja selber interessieren, was dahintersteckt.“ Er gab aber die hohen Kosten zu bedenken: Allein das Kfz-Gutachten kann auf 10 000 bis 15 000 Euro kommen. Möglicherweise wäre auch noch eine medizinisch-psychologische Expertise nötig. „Das wird nicht billig. Dieses Risiko tragen beide Parteien.“
Zweifel an Schilderung
Am Donnerstag sah es nicht nach Vergleichswillen aus. Der Kläger hatte ins Spiel gebracht, dass BMW 2018 über 100 000 Fahrzeuge zurückgerufen habe, nachdem in Südkorea mehrere BMW in Flammen aufgegangen waren. Er glaubt, dass auch bei ihm ein Problem bei der Abgasrückfuhr vorlag. Der Anwalt des Streithelfers BMW widerspricht: Dazu passe weder der Brandort, noch die Art des Schadens. Bei einem Problem am Abgasrückführungsventil käme es zu akutem Leistungsverlust. Er sagt: „Bei dem 1er ist kein Problem bekannt.“













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