Amberg
20.02.2019 - 13:39 Uhr

Verbraucherzentrale warnt vor tschechischen Erotik-Hotlines

Ein Mann, der mit unterdrückter Rufnummer eine Erotikhotline anruft, bekommt eine horrende Rechnung - die er nicht bezahlen will. Was zunächst nach einer Lachnummer klingt, hat jedoch einen ernsten Hintergrund.

Wer mit Lust auf erotische Dienstleistungen zum Telefonhörer greift, sollte sich vorsehen. Die Verbraucherzentrale warnt vor Abzockern. Symbolbild: Petra Hartl
Wer mit Lust auf erotische Dienstleistungen zum Telefonhörer greift, sollte sich vorsehen. Die Verbraucherzentrale warnt vor Abzockern.

Es las sich eigentlich eher lustig: Im Polizeibericht vom Dienstag ging es um einen 67-Jährigen aus dem Kreis Amberg-Sulzbach, der bei der Polizei einen Erotikhotline-Anbieter anzeigen wollte. Trotz unterdrückter Rufnummer habe er eine Rechnung von 90 Euro erhalten, die er nicht zahlen wolle. Auf den ersten Blick ein "Kunde", der sich im Nachhinein aus einer peinlichen Nummer herauswinden wollte.

Amberg19.02.2019

Als jedoch Marion Gaksch, Fachberaterin für Verbraucherfragen bei der Amberger Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Bayern, die Meldung las, schrillten bei ihr die Alarmglocken. "Seit zehn Jahren bin ich dabei, und in dieser Zeit habe ich hunderte solcher Fälle behandelt", sagt sie im Gespräch mit Oberpfalz-Medien. Die Krux bei solchen Fällen: Etliche Hotlines aus Tschechien bieten laut Gaksch überhaupt keine Leistung an, sie wollen lediglich abkassieren. "Es kommt zu keinen Gesprächen: Man ruft an, nichts passiert, und trotzdem flattert einem eine überzogene Rechnung ins Haus."

In der Vergangenheit haben die Verbraucherzentralen bereits konkret und namentlich vor den Firmen TRC Telemedia, MB Direct Phone Ltd., Czech Media Factoring, Kaver Plus oder Euro Solutions s.r.o. gewarnt. Verschickt wurden demnach meist Rechnungen in Höhe von 75 bis 90 Euro. "Aus Scham oder Angst vor der Ehefrau zahlen die meisten Männer", beschreibt Gaksch die Masche der Abzocker. Manchmal, so die Amberger Expertin, riefen die Unternehmen auch wahllos Festnetznummern an: Wer dann die Rückruffunktion seines Telefons benutze, um zu sehen, wer da angerufen hat, sitze bereits in der Falle.

Aber: Eine Verpflichtung, zu zahlen, besteht nur, wenn tatsächlich eine kostenpflichtige Leistung bestellt oder vereinbart war, so die Verbraucherzentrale. Die Firma müsse nachweisen, dass "ein rechtsgültiger Vertrag über den geforderten Preis" abgeschlossen wurde."Bei einem seriösen Anbieter muss spätestens drei Sekunden vor Beginn des Gesprächs ein Hinweis auf die Kosten der Dienstleistung erfolgen", so Marion Gaksch, das lege das Telekommunikationsgesetz (TKG) so fest. "Und diese Kosten dürfen nicht höher als 3 Euro pro Minute oder insgesamt 30 Euro pro Gespräch betragen."

Ein Trost für alle, die den Betrügern trotz aller Warnungen auf den Erotik-Leim gegangen sind: Den Verbraucherzentralen sei bislang noch kein Fall bekannt, in dem solche Unternehmen ihre Drohung wahr gemacht und die angeblichen Schulden per Mahnbescheid oder Klage gerichtlich durchgesetzt hätten.

Marion Gaksch von der Verbraucherzentrale Amberg. Archivbild: Petra Hartl
Marion Gaksch von der Verbraucherzentrale Amberg.
 
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