Schon viele Jahre lang, so schrieb uns Laura S. , lese sie täglich die Amberger Zeitung. "Bisher immer zu meiner Zufriedenheit", fügte sie hinzu. Als sie jedoch den Artikel "Scheune ein Raub der Flammen" gelesen habe, sei sie nicht nur schockiert über dieses tragische Ereignis gewesen, sondern auch darüber, dass am Ende des Textes ein Online-Link zu Videos und einer Bildergalerie zu finden war.
"Öffentliche Sensationsgier"
Laura S. machte ihrer Empörung Luft: "Das Thema Gaffen wird zurzeit in allen Medien heiß diskutiert - und zwar zu Recht! Die öffentliche Sensationsgier nimmt überhand. Und das Ganze nun auch noch unterstützt durch die Amberger Zeitung? Lange habe ich überlegt, welche Argumente es für eine öffentliche Bildergalerie und Videos eines Brandes gibt, bei dem nicht nur Tiere sterben mussten, sondern auch Menschen ernsthaft verletzt wurden. Eine junge Familie wurde ihrer Existenz beraubt, und währenddessen steht ein Journalist am Straßenrand und hält visuell alles fest, für alle, die ihren Hunger auf solche schrecklichen Bilder stillen möchten?!"
Die Leserin empfand das als "unprofessionelles Verhalten" und ließ uns wissen, dass ihr dafür jedes Verständnis fehle. Ihre Mail schloss sie mit den Worten: "Vielleicht können Sie mir eine Erklärung bieten, wenn nicht, hoffe ich, dass meine Nachricht zumindest zum Nachdenken angeregt hat."
Für Redaktion Herausforderung
Thomas Webel, unser Leitender Redakteur für Digitales, hat sich mit dem Anliegen der Leserin befasst und antwortet Folgendes: "Unfälle, Brände und ähnliche Unglücksfälle sind für die Betroffenen dramatische Ereignisse. Für Medien stellen diese Ereignisse eine Herausforderung dar.
Einerseits gilt es, Privatsphäre der Betroffenen und Pietät zu wahren. Andererseits sind wir verpflichtet, zu berichten, und zwar auf jedem Kanal in dem Format, das für den Kanal angemessen ist. In der Zeitung ist das ein Text mit Foto, im Internet und im Fernsehen ist es oft ein Video, in Sozialen Medien ein kurzes Posting mit Link." Der Pressekodex, fährt Webel fort, schütze die Opfer von Unglücken und Straftaten in besonderer Weise. "Daher zeigen wir auch in Videos auf onetz.de nie und unter keinen Umständen Tote oder Verletzte. Private oder intime Momente sind ohnehin tabu. Was übrig bleibt, sind zerknülltes Blech und brennendes Holz. Und vor allem: Helfer. Denn ob bei Unfällen oder Bränden - bei all diesen Ereignissen sind stets viele Ehrenamtliche im Einsatz. Deren Engagement wird mit den Videos dokumentiert. Nicht zuletzt hat das Format Video eine Eindringlichkeit, die selbst gute Fotos nur selten erreichen. Wer bewegte Bilder von Rettungskräften sieht, die an einem Unfallwrack arbeiten, fährt abends auf dem Weg nach Hause vielleicht ein bisschen langsamer. Wer ein Video von einem Brand sieht, zollt auf jeden Fall den Einsatzkräften seinen Respekt. Und nicht selten mündet eine derartige Berichterstattung dann zum Beispiel auch in Spendenaktionen für die Betroffenen."
Auch wir haben Mitgefühl
Den Worten des Kollegen Thomas Webel ist wenig hinzuzufügen. Ja, der Großbrand in Einsricht, das zur Gemeinde Illschwang gehört, ist für die Betroffenen, für die Familie, für die Verletzten eine schlimme Sache. Bei allem Mitgefühl, das auch ein Journalist in solchen Fällen hat: Es darf ihn nicht daran hindern, seiner Arbeit professionell nachzugehen und die Öffentlichkeit über das Geschehen zu informieren. Das ist Aufgabe der Medien. In der Zeitung sind es Fotos, die einen Eindruck von den Ereignissen vermitteln, im Netz sind es Bilderstrecken oder Videos. Wir machen damit nichts anderes als das, was das Fernsehen schon seit Jahrzehnten tut: Wir zeigen bewegte Bilder. Online-Berichte mit Videos sind heute gängige Praxis.
Pressekodex als Richtschnur
Dabei orientieren wir uns immer streng am Pressekodex, in dem es unter anderem heißt: "Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden." Das Video zum Scheunenbrand vermittelte 57 Sekunden lang ausschließlich Eindrücke von den Löscharbeiten. Alles andere als sensationsheischend. Gegen die Veröffentlichung dieses Videos gab es aus meiner Sicht nichts einzuwenden. Wobei ich natürlich durchaus verstehen und nachvollziehen kann, dass manche Leser sich daran stören.













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