Update 09.10.2026 - 12:04 Uhr

Aufseher brummen Volkswagen Millionenstrafe auf

VW überrascht Anleger im März 2023 mit einem optimistischen Ausblick. Doch laut Finanzaufsicht hätte der Autobauer die Nachricht anders veröffentlichen müssen. Was steckt hinter der Millionenstrafe?

Die deutsche Finanzaufsicht hat den Autohersteller Volkswagen wegen eines Verstoßes gegen Veröffentlichungspflichten mit einer millionenschweren Geldbuße belegt. Die VW AG soll 1,2 Millionen Euro zahlen, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mitteilte. Die Bonner Behörde beanstandet demnach die Art und Weise, wie VW am 3. März 2023 seine Prognose für das Geschäftsjahr veröffentlicht hatte.

Nach Einschätzung der Bafin lag der Ausblick deutlich über den Erwartungen des Marktes. Die sich darin widerspiegelnde Geschäftsentwicklung hätte VW demnach unverzüglich „Ad hoc“ mitteilen müssen - also in einer besonders auffälligen Art und Weise für die Marktteilnehmer an den Finanzmärkten. „Stattdessen hatte das Unternehmen diese Insiderinformation lediglich in einer Pressemitteilung veröffentlicht“, hieß es.

Volkswagen akzeptierte das Bußgeld. Der entsprechende Bescheid sei das Ergebnis einer Verständigung zwischen der Volkswagen AG und der Bafin zur Beendigung des Verfahrens, teilte ein Konzernsprecher mit. Unabhängig von der erfolgten Verständigung sei die Volkswagen AG allerdings unverändert der Rechtsauffassung, dass sie ihre Veröffentlichungspflichten eingehalten habe und sämtliche Marktteilnehmer durch die Veröffentlichung der Pressemitteilung ausreichend informiert worden seien.

Was die Ad-hoc-Pflicht bedeutet

Börsennotierte Unternehmen unterliegen in Deutschland der sogenannten Ad-hoc-Publizitätspflicht. Das heißt, dass nicht öffentliche Insiderinformationen, die den Aktienkurs in bedeutender Weise beeinflussen können, sofort („ad hoc“) veröffentlicht werden müssen. Dazu zählt nach Angaben der Bafin auch eine deutliche Abweichung der Geschäftszahlen von der Markterwartung.

Die Ad-hoc-Publizitätspflicht ist Teil der Marktmissbrauchsverordnung. Wenn ein Unternehmen dagegen verstößt, kann die Bafin dies mit einer Geldbuße bis höchstens 2,5 Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des Umsatzes ahnden.

Ausblick ließ VW-Aktie kräftig steigen

Die Geldbuße gegen Volkswagen wurde nach Angaben der Bafin bereits am 1. Oktober festgesetzt. Der optimistische Ausblick des VW-Managements hatte die Anleger damals während des laufenden Börsenhandels überrascht: Die im Dax notierte Aktie der Wolfsburger war an dem Tag um mehr als zehn Prozent in die Höhe geschnellt.

© dpa-infocom, dpa:261009-930-812937/2

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