Was hat die Staatsregierung genau beschlossen?
Im Prinzip haben Veranstalter, Gastwirte und Bühnen künftig die Wahl: Überall dort, wie bisher die sogenannte 3G-Regel herrscht - also etwa bei Sportveranstaltungen, in der Kultur, im Kino, bei Kongressen oder auch in der Gastronomie - besteht künftig die Option, die Neuregelung anzuwenden - oder es bei der bisherigen Vorgehensweise zu belassen. Entscheidet man sich für die Neuregelung, besteht die Wahl zwischen der 2G-Regel und der 3G-plus-Regel. Im Gegenzug fallen Maskenpflicht, Abstandsregel und gegebenenfalls auch Alkoholverbot und Personenobergrenze. Heißt im Klartext: Vollständig Geimpfte und von Corona Genesene (2G) haben bei öffentlichen Veranstaltungen weitgehend freie Bahn, diejenigen, die sich einem PCR-Test unterziehen und negativ getestet werden (3G plus) ebenfalls - vorausgesetzt, der Veranstalter unterwirft sich auch auf freiwilliger Basis den Regelungen.
Was müssen die Veranstalter beachten?
Dem Beschluss des Kabinetts zufolge stehen sie im Gegenzug für die ermöglichten Lockerungen in der Pflicht, die Voraussetzungen für den Zutritt zu überwachen und dies auch mit einer Identitätskontrolle abzusichern. Das heißt: Sie müssen sich einen Nachweis über Impfung oder Genesenenstatus oder - im Falle von 3G plus - auch einen PCR-Test zeigen lassen. Über den Personalausweis ist zu überprüfen, ob auch alles seine Richtigkeit hat.
In der Gastronomie darf die Maske am Tisch bereits bisher fallen. Gibt es auch dort Neuerungen?
Ja. Gastwirte, die die Neuerung mitgehen, können etwa den Gang zur Toilette ohne Maske erlauben. Außerdem sind Musik und Tanz in Lokalen möglich, die Tische dürfen enger zusammengerückt werden. Auch zehn Leute an einem Biertisch wären dann wieder möglich. Erkauft wird das Ganze durch möglicherweise längere Schlangen beim Einlass, weil die Kontrollen gegebenenfalls etwas ausführlicher sein müssen als beim bisherigen 3G-Verfahren. Die Präsidentin des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in Bayern, Angela Inselkammer, begrüßte die Neuerung und bat schon jetzt alle Gäste, die Regeln auch wirklich ernst zu nehmen. "Dafür wird die Lebensfreude nach der Kontrolle umso größer ausfallen."
Gibt es schon erste Reaktionen auf die Neuregelungen?
Ja. In der Fußball-Bundesliga etwa wird etwa das Stadion der SpVgg Greuther Fürth künftig wieder voll ausgelastet. Schon beim Heimspiel am Wochenende gegen den potenziellen Konkurrenten um den Klassenerhalt, den VfL Bochum, dürfen auf der Grundlage des 3G-plus-Konzepts alle 16 626 Plätze besetzt werden. Anders beim Zweitligisten in Ingolstadt: Dort wollen die Verantwortlichen zunächst weiter auf das bisherige 3G-System setzen, bei dem auch ein Antigen-Schnelltest zum Einlass ausreicht, dafür aber Restriktionen im Stadion-Innenraum gelten.
Und in der Kultur?
Die bayerischen Kulturschaffenden begrüßen die Neuregelung weitgehend - so gibt es jedenfalls Kunstminister Bernd Sibler (CSU) wider, der am Dienstag mit zahlreichen Intendanten und privaten Künstlern telefoniert hat. Er gehe davon aus, dass die Staatstheater mit großer Mehrheit die 3G-plus-Regel einführen werden. Die Maskenpflicht im Publikum sei bisher als Einschränkung empfunden worden. Auch könne dann im Umfeld der Aufführungen wieder ein Glas Wein oder Sekt getrunken werden. Bisher galt für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern Alkohol-Ausschankverbot.
Was machen Kinder ohne Impfung?
Sofern das 3G-plus-Konzept angewandt wird, dürfen kleine Kinder und Schüler, die ohnehin regelmäßig beim Unterrichtsbesuch getestet werden, ohne weitere Einschränkung Zutritt erhalten. Das hält der Kabinettsbeschluss ausdrücklich fest. Die Regelung gilt demnach auch für Schülerinnen und Schüler, die nicht nach dem PCR-Pooltest-Verfahren getestet werden, sondern sich mehrmals pro Woche einem Antigen-Schnelltest unterziehen.

















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