Bayern
17.11.2021 - 09:01 Uhr

2G-Regelung: Was passiert mit Theatertickets und Studiogebühren?

2G in Restaurants, Theatern oder Fitnessstudios: Aber was gilt nun für Ungeimpfte? Bekommen sie ihr Geld zurück? Ein Überblick.

Auch in Fitnessstudios gilt in Bayern die 2G-Regel. Symbolbild: Marijan Murat/dpa
Auch in Fitnessstudios gilt in Bayern die 2G-Regel.

Nach und nach setzen die Länder auf die 2G-Regelung. Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, geraten zunehmend unter Druck. 2G schränkt den Besuch von Restaurant-, Theater- oder Fitnessstudio stark ein. Was passiert jetzt mit gültigen Tickets oder Abos?

Wer als Ungeimpfter oder nicht vollständig Genesener von 2G-Konzerten ausgeschlossen werde, könne das Geld fürs Ticket in der Regel nicht zurückverlangen, sagt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen - dort gilt die 2G-Regel für Veranstaltungen bereits. Hummel stellt aber fest, dass sich Veranstalter vielerorts kulant zeigen und Tickets dennoch zurücknehmen.

Auch beim Fitnessstudio müssen ungeimpfte Abo-Besitzer auf die Nachsicht der Betreiber hoffen. Das Fitnessstudio selbst hat geöffnet und bietet die vertraglich vereinbarten Leistungen an. Kundinnen und Kunden hätten die Möglichkeit, sich mit einer Impfung Zutritt zu verschaffen, sagt der Bielefelder Rechtsanwalts Hans A. Geisler. Dass der Besuch im Fitnessstudio nicht stattfinden kann, haben Ungeimpfte selbst zu verschulden. Deshalb müssen die Beiträge rein rechtlich weiterhin bezahlt werden.

Bei Kundinnen und Kunden, die zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, stellt sich laut Rechtsanwalt Geisler allerdings die Frage, ob sie das Recht auf eine Vertragsanpassung haben. Die könnte etwa so aussehen, dass die für den Verhinderungszeitraum gezahlten Beiträge kostenfrei nachtrainiert werden können, sobald die 2G-Regel nicht mehr gilt.

OnetzPlus
Weiden in der Oberpfalz16.11.2021
 
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