Bayern
08.02.2022 - 13:44 Uhr

3G beim Friseur, Ende der Sperrstunde: Bayern lockert Corona-Regeln

Markus Söder hatte es bereits angekündigt, am Dienstag beschloss das bayerische Kabinett die Lockerungen einiger Corona-Regeln.

Bayern kehrt bei körpernahen Dienstleistungen zur 3G-Regel zurück Archivbild: Sebastian Gollnow
Bayern kehrt bei körpernahen Dienstleistungen zur 3G-Regel zurück

Sperrstunde wird ersatzlos gestrichen

Die coronabedingte Sperrstunde für die Gastronomie ab 22 Uhr wird ausgesetzt. Gäste können damit in Lokalen, die Speisen anbieten wieder länger sitzen. Es gilt nun wieder die vor Ort geltende Sperrstunde.

3G-Regel für körpernahe Dienstleistungen

Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure oder Nagelstudios dürfen nun auch wieder mit einem negativen Corona-Test in Anspruch genommen werden. Es gilt wieder die 3G-Regel. Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Wegfällt zudem die Kontaktnachverfolgung. Es müssen also keine Daten mehr von den Kunden gesammelt werden.

Mehr Zuschauer bei Sport und Kultur

Bei Sportveranstaltungen aller Art ist nun generell wieder eine Zuschauer-Auslastung von bis zu 50 Prozent erlaubt - in Stadien und bei großen Sportveranstaltungen lag die Grenze zuletzt bei 25 Prozent. Künftig gilt eine maximale Obergrenze von 15 000 Zuschauern, bisher waren es 10 000. Und: Auch Stehplätze sind wieder erlaubt. Das Alkoholverbot bleibt bestehen.

Bei Kulturveranstaltungen ist künftig wieder eine Auslastung von bis zu 75 Prozent möglich, zuletzt waren es 50 Prozent. Bei Sport- und Kultur-Events bleibt es bei der 2G-plus-Regel und FFP2-Maskenpflicht. In beiden Bereichen fällt die bisherige Unterscheidung zwischen regionalen und überregionalen Veranstaltungen weg. Ein Mindestabstand von 1,50 Metern wird überall empfohlen, sie sind aber nicht zwingend.

Bei Messen wird analog zu diesen Zuschauer-Erweiterungen die tägliche Besucherobergrenze von 12 500 auf nunmehr 25 000 Personen erhöht. Und: Auch große Seilbahnen dürfen nun zu 75 Prozent belegt werden.

Neu ist zudem: Besucher von Bädern, Thermen und Saunen brauchen neben einem Impf- oder Genesenennachweis künftig keinen zusätzlichen Test mehr. Es gilt also künftig die 2G-Regel und nicht mehr 2G plus.

Testpflicht für Kita-Gruppen verschärft

Nach einer Corona-Infektion in einer Kita-Gruppe unterliegen alle übrigen Kinder an den fünf darauffolgenden Betreuungstagen einer täglichen Selbsttestnachweispflicht. Dies hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen. Damit wird das Testmanagement in der Kindertagesbetreuung deutlich verschärft und an die Regeln in den Schulen angeglichen. Die Eltern sollen dafür zusätzliche Berechtigungsscheine erhalten, mit denen sie kostenlose Schnelltests für den Hausgebrauch in der Apotheke erhalten.

Längere Frist für einrichtungsbezogene Impfpflicht gefordert

Das Kabinett pocht auf eine "längere Umsetzungsfrist". Die Pläne der Bundesregierung würden sonst "ins Chaos führen". Man wolle die Personalsituation und dadurch auch die Patienten nicht gefährden, erklärte Florian Herrmann am Dienstag. Die Rechtsgrundlage des Bundes nannte er "untauglich". Gesundheitsminister Karl Lauterbach "rast mit 180 Sachen in dichte Nebelbänke", so Herrmann. Ab 15. März müssten die ungeimpften Angestellten an die Gesundheitsämter gemeldet werden, dann müssten die Fälle geprüft werden, um ein Betretungsverbot auszusprechen. "Der bürokratische Aufwand wäre enorm", argumentiert Herrmann.

Bereits am Montag hatte sich Markus Söder dafür ausgesprochen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15. März vorerst nicht umzusetzen. "Großzügige Übergangsregeln" und "Aussetzen des Vollzugs" sind hier die Stichwörter. Das bayerische Kabinett plädiert für eine zeitnahe Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.

Oberpfalz25.05.2022
 
Kommentare

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Martin Pfeifer

Zur Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Es geht der bayrischen Staatsregierung doch gar nicht um die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung. Es geht nur um "gegen die Bundesregierung, gegen Herrn Prof. Dr. Lauterbach". Man schimpft über ein untaugliches Gesetz. Gegen ein Gesetz, das man selber mit beschlossen hat. Gegen ein Gesetz, bei dessen Formulierung man selber auch ein bißchen mitgemacht hat. Die Äußerungen anderer Mitpräsidenten deuten darauf hin, dass das Risiko der Impfpflicht - der Verlust von Mitarbeitern - wohl bekannt war.

Man klagt über komplizierte Regelungen. Aber, diesen Anschein hat es zumindest bis jetzt, diese Regelungen sind rechtssicher. Das hat Bayern bei der Umsetzung des Beschluß zu 2G im Einzelhandel der Ministerpräsidenten-Konferenz ja selber nicht hinbekommen. Man verlangt einheitliche Vorgaben vom Bund zur Umsetzung. Nach aller Erfahrung in den letzten zwei Jahren Corona-Pandemie ist das müßige Arbeit, weil es sowieso nicht angewandt wird. Bis jetzt hat jedes Bundesland eh gemacht, was es für richtig hält. Das wird auch zukünftig so bleiben, Herr Söder zeigt es ja gerade wieder einmal.

Sicherlich haben die Gesundheitsämter zur Zeit anderes zu tun als die einrichtungsbezogene Impfpflicht umzusetzen. Aber deshalb die Umsetzung eines Gesetzes gleich mal komplett, pauschal von oben herab angeordnet, aussetzen? Was würde Herr Söder und sein Innenminister sagen, wenn ein anderes Bundesland die Umsetzung der geltenden Gesetze in anderen Bereichen einfach mal so aussetzt? Zum Beispiel beim Waffenrecht? So nach dem Motto: wer eine Schußwaffe kaufen will, bekommt die eh auf dem Schwarzmarkt. Wenn er sich die legal im Geschäft kauft, haben wir wenigstens ein paar Steuereinkommen.

Es stimmt natürlich, in der aktuellen Omikron-Welle hilft die einrichtungsbezogene Impfpflicht nichts. Mitte Dezember hatte wohl keiner den Mut zum großen Wurf. Und jetzt haben sie nur noch den Mut zum großen Finger-Pointing. Auf den falschen. Auf einen Experten. Meinungen der Experten werden in der Corona-Pandemie ja grundsätzlich ignoriert und nicht ernst genommen. Die Forderung nach einer allgemeinen Impfpflicht ist doch längst zum rituellen Halbsatz verkommen, der halt ab und zu mal fallen muss.

Das, was wirklich gegen die Omikron-Welle hilft, wird gelockert. Ich bin sicher, 3G beim Friseur und bei anderen körpernahen Dienstleistungen wird keinen einzigen Kunden neu in den Laden bringen. Für die Ungeimpften ist so etwas doch gar nicht mehr notwendig. Für Ungeimpfte hat sich längst eine Parallelwelt entwickelt, wo man alles darf, auch ohne Test oder Impfung. Wie frpoh war der Einzelhandel doch, als endlich die 2G-Regelung wegfiel. Der Kater kam hinterher, mehr Umsatz machen sie seitdem auch nicht.

08.02.2022
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