Auf dem Weg über die A8 nach Österreich kommt vom 7. Juli bis einschließlich 11. September jeden Donnerstag bis Sonntag und an Feiertagen jeweils von 6 bis 22 Uhr in Österreich zu Ausfahrtssperren. Betroffen ist die Region Salzburg und die A 10 (Tauernautobahn).
Die Verordnungen haben zum Ziel, Verkehrsbeschränkungen in den Gemeinden durch "Stauausweicher" zu vermeiden. Der ADAC Südbayern empfiehlt in seiner Mitteilung, auch bei Stau oder zähfließendem Verkehr auf der Autobahn zu bleiben, da der Verkehr auf den Ausweichstrecken ansonsten zum Erliegen kommt. Auch das Navigationssystem helfe nicht weiter, da es automatisch auf die Nebenstraßen zur Autobahn als Alternative führe. „Wer flexibel ist, sollte über ruhigere Alternativrouten oder auf einen anderen Reisetag, zum Beispiel Montag oder Dienstag, ausweichen", empfiehlt Alexander Kreipl, verkehrs- und umweltpolitischer Sprecher des ADAC Südbayern.
An folgenden Abschnitten gelten laut Verordnungen vom Land Salzburg und vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in Österreich Ausfahrtssperren:
Land Salzburg:
- Gemeindegebiet Anif
- Gemeindegebiet Elsbethen
- Gemeindegebiet Grödig
- Gemeindegeiet Großgmain / Bayerisch Gmain
- Gemeindegebiet Wals-Siezenheim
- Walserberg B1
- Grenzübergänge Schwarzbach, Großgmain, Hangendenstein, Dürnberg/Neuhäusl und Dürnberg/Zill
A10 Tauernautobahn:
- Anschlussstelle Puch-Urstein (km 11) – RFB Villach
- Anschlussstelle Puch-Urstein (km 11) – RFB Salzburg
- Anschlussstelle Hallein (km 16) – beide RFB
- Anschlussstelle Kuchl (km 22) – in die B 159
- Anschlussstelle Golling-Abtenau (km 28) – beide RFB
- Anschlussstelle Pfarrwerfen-Werfen (km 44) - RFB Salzburg
- Anschlussstelle Knoten Pongau (km 46) - in die B 164 – RFB Villach)
- Anschlussstelle Lammertal-Hüttau (km 56) - RFB Villach
- Anschlussstelle Eben im Pongau (km 60) - in die B99 Katschberg Straße
- Anschlussstelle Altenmarkt im Pongau (km 63) - in die B320 Ennstal Straße
- Anschlussstelle Zederhaus (km 92) – RFB Villach
Darüber hinaus ist es verboten, auf der A10 Tauernautobahn von der Umkehrspur der Landzeit-Autobahnraststätten (Gasthof Nord und Süd)
- im Bereich Gasthofsiedlung
- im Bereich Gewerbegebiet Gasthof Süd
auf die angrenzenden Gemeindestraßen einzufahren.













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