Kunden können wieder in den Läden Schuhe anprobieren und kaufen – zumindest in Bayern. Schuhe und Schuhgeschäfte seien unverzichtbar für den täglichen Bedarf, urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 31. März 2021). Dies gelte auch in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100.
Zur Begründung verwies der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat darauf, dass Schuhgeschäfte für die Versorgung der Bevölkerung eine vergleichbar gewichtige Bedeutung hätten, wie etwa Buchhandlungen, Geschäfte für Babybedarf, Bau- und Gartenmärkte, Blumenläden oder Versicherungsbüros, die nach der geltenden Regelung ausdrücklich geöffnet sein dürfen. Gegen den Beschluss des Senats gibt es keine Rechtsmittel.
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