Bayern
08.02.2022 - 13:39 Uhr

Bayern: Testpflicht in Kita-Gruppen nach Corona-Ausbruch

Ist in einer Kita-Gruppe ein Kind positiv auf Corona getestet, unterliegen alle übrigen Kinder an den fünf darauffolgenden Betreuungstagen einer täglichen Selbsttestnachweispflicht. Eltern erhalten dafür kostenlose Schnelltests.

Nach einer Corona-Infektion in einer Kita-Gruppe unterliegen alle übrigen Kinder an den fünf darauffolgenden Betreuungstagen einer täglichen Selbsttestnachweispflicht. Bild: Sebastian Gollnow
Nach einer Corona-Infektion in einer Kita-Gruppe unterliegen alle übrigen Kinder an den fünf darauffolgenden Betreuungstagen einer täglichen Selbsttestnachweispflicht.

Nach einer Corona-Infektion in einer Kita-Gruppe unterliegen alle übrigen Kinder an den fünf darauffolgenden Betreuungstagen einer täglichen Selbsttestnachweispflicht. Dies hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen. Damit wird das Testmanagement in der Kindertagesbetreuung deutlich verschärft und an die Regeln in den Schulen angeglichen. Die Eltern sollen dafür zusätzliche Berechtigungsscheine erhalten, mit denen sie kostenlose Schnelltests für den Hausgebrauch in der Apotheke erhalten.

In Bayerns Kitas müssen derzeit die Eltern von Kindern, die nicht geimpft oder genesen sind, drei Mal pro Woche einen negativen Selbsttest vorlegen oder glaubhaft machen, dass das Kind negativ getestet wurde. Die Testpraxis ist deshalb wegen der fehlenden Verbindlichkeit durchaus umstritten.

© dpa-infocom, dpa:220208-99-29779/4

Oberpfalz25.05.2022
 
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