Corona-Infizierte müssen in Bayern bereits von diesem Mittwoch (13. April) an nur noch fünf Tage in Isolation. Ein abschließendes Freitesten ist nicht notwendig. Voraussetzung ist allerdings eine Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden. Andernfalls verlängert sich die Isolation auf maximal zehn Tage. Das teilte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Dienstag mit. Außerdem entfällt die Quarantäne für enge Kontaktpersonen vollständig.
Ausnahmen aber gibt es. Wer in vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder der Eingliederungshilfe arbeite, unterfalle nach dem Ende der Isolation einem Tätigkeitsverbot und könne nur dann wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, wenn er ein negatives Testergebnis vorlege (Antigentest oder PCR-Test mit Ct-Wert >30).
Lasse der Infektionsdruck nach, solle im Rahmen einer zweiten Stufe die Isolation freiwillig werden. "Geplant ist, dass wir uns auf der Gesundheitsministerkonferenz am 25. April noch einmal intensiv mit diesem Thema befassen und möglichst einen Zeitplan zum weiteren Vorgehen entwickeln, ab wann die Isolation nicht mehr verpflichtend ist", sagte Holetschek.













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