Bayern
20.09.2021 - 17:48 Uhr

Corona-Regeln in Bayern: Das gilt ab Montag in Kitas

Bayern verschärft die Testpflicht für Beschäftigte in Kindertagesstätten. Auch Mitarbeiter von außen sind betroffen. Für Eltern und Kinder gelten hingegen andere Vorschriften. Ein Überblick.

Ein Mann träufelt eine Lösung auf eine Testkassette für einen Schnelltest. Symbolbild: Zacharie Scheurer/dpa
Ein Mann träufelt eine Lösung auf eine Testkassette für einen Schnelltest.

Ab Montag müssen ungeimpfte Beschäftigte in Kindertagesstätten in Bayern nachweisen, dass sie negativ auf Corona getestet sind. Daran erinnerte Familienministerin Carolina Trautner (CSU) am Samstag. So solle die Sicherheit für Kinder, Eltern und die Mitarbeiter erhöht werden, teilte das Ministerium mit. Die Beschäftigten müssen sich ab kommender Woche dreimal pro Woche testen. Ohne Nachweis dürfen sie nicht in die Einrichtung.

Die Regel hatte das Kabinett vergangene Woche beschlossen. Neben den eigenen Beschäftigten gilt die Pflicht auch für Mitarbeiter von außen, also zum Beispiel Reinigungskräfte oder Musiklehrer. Der Freistaat stellt den Kitas Selbsttests bereit. So könnten sich auch geimpfte oder genesene Beschäftigte freiwillig testen.

Eltern müssen sich nicht testen lassen, wenn sie ihre Kinder bringen und abholen oder kurz mit den Erziehern reden wollen. Für Kinder soll es sogenannte Lollitests geben, zudem bekommen Eltern Berechtigungsscheine für kostenlose Selbsttests - verpflichtend ist das allerdings nicht. Masken müssen Erwachsene weiter tragen. Trautner sagte, derzeit seien sehr wenige Kitas wegen Corona geschlossen.

Oberpfalz25.05.2022
 
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