Bayern
Update 12.12.2025 - 13:22 Uhr

Gekürztes Landespflegegeld laut VdK „Schlag ins Gesicht“

Der Freistaat kürzt die freiwillige Zahlung an Pflegebedürftige und deren Angehörige deutlich. Der Sozialverband VdK wirft der Staatsregierung Ignoranz vor und verweist auf die Not vieler Betroffener.

Viele pflegebedürftige Menschen werden von ihren Angehörigen versorgt. (Symbolbild) Bild: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Viele pflegebedürftige Menschen werden von ihren Angehörigen versorgt. (Symbolbild)

Der Sozialverband VdK hat die beschlossene Halbierung des Landespflegegeldes als „Schlag in das Gesicht der betroffenen Menschen“ kritisiert. „Die Staatsregierung ignoriert die Not vieler Menschen“, betonte die Landesvorsitzende Verena Bentele. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen litten noch immer unter „völlig unzureichenden Unterstützungsmöglichkeiten“ und müssten noch dazu mit steigenden Kosten zurechtkommen.

Bentele zufolge pflegen mehr als eine Million Menschen in Bayern ihre Angehörigen Zuhause. „Die Kosten für die Pflege sind eine große finanzielle Belastung für die Familien“, betonte die Landesvorsitzende des größten Sozialverbands Deutschlands. „Viele müssen sich nun noch stärker finanziell einschränken.“

Ministerium weist Kritik zurück

Das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium wies die Kritik zurück. „Aufgrund des demografischen Wandels wird es immer mehr pflegebedürftige Menschen in Bayern geben. Gleichzeitig wird die Pflege durch Angehörige zu Hause stetig zurückgehen“, erläuterte ein Sprecher. „Um sicherzustellen, dass Pflegebedürftige dennoch möglichst selbstbestimmt im gewohnten Umfeld weiterleben können, müssen wir Alternativen schaffen.“ Das eingesparte Geld soll für die Stärkung von Quartierkonzepten und den Ausbau alternativer Wohnformen eingesetzt werden. 

Landespflegegeld wird halbiert

Der bayerische Landtag hatte diese Woche dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zugestimmt, womit die vielfach kritisierte Änderung zum Jahreswechsel in Kraft treten kann. Künftig bekommen Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 sowie deren Familien nur noch halb so viel Landespflegegeld wie bisher: Die freiwillige Leistung des Freistaats wird von 1.000 auf 500 Euro pro Jahr gekürzt.

© dpa-infocom, dpa:251212-930-414658/2

 
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