Bayern
19.01.2022 - 15:46 Uhr

Gericht kippt 2G im Einzelhandel, Regierung lenkt ein

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab am Mittwoch einem Eilantrag statt. Die Zugangsbeschränkung im Einzelhandel ist damit vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die bayerische Regierung kündigte daraufhin an, auf 2G im Handel zu verzichten.

Auf einem Schild an einem Zaun wird auf die 2G-Regel hingewiesen. Symbolbild: Sebastian Kahnert
Auf einem Schild an einem Zaun wird auf die 2G-Regel hingewiesen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene, die sogenannte 2G-Regel, vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht gab damit nach eigenen Angaben am Mittwoch einem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern statt. Nach der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen bislang nur Geimpfte und Genesene Ladengeschäfte betreten. Ausgenommen sind Geschäfte, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Die Antragstellerin sah darin eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes und beantragte deshalb die vorläufige Außervollzugsetzung dieser Regelung. Dem gab der Verwaltungsgerichtshof vorläufig statt. Zwar dürfte eine 2G-Zugangsbeschränkung grundsätzlich eine ausreichende gesetzliche Grundlage haben, hieß es. Doch gebe das Infektionsschutzgesetz vor, dass sich die Reichweite von Ausnahmeregelungen mit hinreichender Klarheit aus der Verordnung selbst ergeben müsse und nicht auf die Ebene des Normenvollzugs und dessen gerichtlicher Kontrolle verlagert werden dürfen. Doch das Kriterium des "täglichen Bedarfs" werde in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durch eine - ausdrücklich nicht abschließende - Liste von Beispielen konkretisiert, erläuterte der Verwaltungsgerichtshof. Damit werde die 2G-Regel in der bisherigen Form den Anforderungen nicht gerecht. Auch bei sogenannten Mischsortimentern lasse sich nicht mit ausreichender Gewissheit aus der Verordnung entnehmen, welches Geschäft von der Zugangsbeschränkung erfasst wird und welches nicht. Gegen den Beschluss vom Mittwoch gibt es keine Rechtsmittel.

Die Staatsregierung will nach einem vorläufigen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) die 2G-Regel im Einzelhandel nicht weiter anwenden. "Wir setzen in Bayern 2G im Handel komplett aus und sorgen damit für eine schnelle und praktikable Umsetzung der VGH-Entscheidung", teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung am Mittwoch mit.

Bayern sei mit der Zugangsbeschränkung auf Genesene und Geimpfte (2G) im Handel einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gefolgt, "aber wegen der entstandenen Abgrenzungsschwierigkeiten ist nun die Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative". Herrmann betonte zudem: "Die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin und bietet Schutz."

Oberpfalz25.05.2022
 
Kommentare

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Martin Pfeifer

Wieder einmal hat sich bayrische Staatsregierung bis auf die Knochen blamiert. Nicht einmal eine rechtssichere Verordnung bekommen sie hin. Die vom Gericht monierten, nicht ausreichend präzisierten, Regeln waren in früheren Ausgaben durchaus enthalten, man hätte sie nur übernehmen müssen. Es gab bei den Lockdowns der ersten und zweiten / dritte Welle präzise Aufzählungen, welche Geschäfte geöffnet werden dürfen. Es gab im Lockdown der ersten und zweiten / dritten Welle Regelungen für Mischsortimente. Das war alles durchdacht, man hätte es nur umschreiben müssen. Streiche "Schließung", setze "2G-Regelung"

Der Verdacht, das dies so beabsichtigt war, wird die bayr. Staatsregierung wohl kaum entkräften können.

Der Glauben an die milderen Verläufe bei der Omikron-Variante wird uns alle langfristig teuer zu stehen kommen. Nicht nur aufgrund der schieren Masse der Infektionen. Es wird vor allem die noch weitgehend nicht erforschten Langzeit-Wirkungen einer Corona-Infektion, die so schön griffig als "Long-Covid" bezeichnet wird. Diese Welle nach der letzten Welle trifft dann auf ein im Regen stehen gelassenes Gesundheitssystem mit frustierten und demotivierten Mitarbeiter, vor allem im Pflegebereich.

Der Verzicht auf die 2G-Regelung, die ja als solche durchaus möglich ist, steigert an vielen Stellen die Kontakte. Nach meiner Erfahrung war bei der 2G-Kontrolle am Einlaß das Personal oft gut informiert und konnte einem gleich sagen, wo es die gewünschten Waren gibt. Das Schaulustige ohne wirkliches Kaufinteresse, zum Zeitvertreib, durch die 2G-Regelung eher abgehalten wurden, ist in bestimmten Branchen auch schon aufgefallen. Die Inhaber der Geschäfte sollten aber auch an die Gesundheit ihrer Mitarbeiter denken. Diese dürfen (oder sollen) keine FFP2-Masken tragen, weil dann längere Arbeitsschutzpausen notwendig sind, für die es schlicht und ergreifend nicht genug Mitarbeiter gibt. Bei den rasant steigenden Corona-Zahlen wird wohl demnächst das eine oder andere Geschäft schließen, weil die meisten Mitarbeiter infiziert sind.

Ich denke, die meisten Geschäfte werden jetzt nicht die wundersame Explosion ihrer Umsätze erleben. Wer sich über Corona Gedanken neigt wohl dazu, mehr im Versandhandel zu bestellen als vor-Ort im Geschäft.

19.01.2022
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